Ist die Corona – „Infektionsschutz“ - Gesetzgebung eine Rutschpartie in den Totalitarismus*?

Von Ottmar Lattorf

Manche  kritische Zeitgenossen meinen, dass es strukturelle Ähnlichkeiten zwischen der Politik aus dem Jahr 1933 (Machtergreifung Hitlers) und der Merkel‘schen Gesundheits-Notstands-Politik von heute gibt! Jedenfalls wird die Demontage des bundesdeutschen Rechtssystems in den letzten Monaten immer drastischer! An allen gesellschaftlichen Fronten werden in diesen Tagen Tabus und Standards gebrochen. Immer mehr verbriefte und sicher geglaubten Grundrechte unserer „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ werden heute, Corona-bedingt oder aus „Sicherheitsgründen“ aufgegeben!  

Corona-Maßnahmen-kritische Demonstrationen werden verboten oder verunmöglicht, illegales Verhalten der Polizei wird abgesegnet, Demonstranten werden von Ordnungsamt und Polizei belästigt, Richter, deren Urteile den Regierenden nicht passen, werden eingeschüchtert, Ärzte die ihren Patienten (Maskenbefreiungs-) Atteste ausstellen werden existenziell bedroht, abweichende Meinungen verunglimpft, eine Zensur findet immer häufiger statt, ganze Info-Kanäle werden abgeschaltet, Wissenschaftler und Künstler, die sich kritisch zur Corona-Maßnahmen äußern, werden verunglimpft,  permanente Ausgangssperren,  die es noch nicht einmal zu Zeiten des zweiten Weltkriegs gab, werden angeordnet, Schlägertrupps, die sich gegen Meinungsabweichler richten werden angeheuert... Es werden Impfungen durchgeführt, deren Langzeitfolgen keiner kennt, es sollen selbst Kinder geimpft werden, die so gut wie nie an Corona erkranken, es wurden gravierende Grundrechts-Einschränkungen beschlossen, die es in Deutschland zuletzt im Jahr 1933 gab … Und es fällt den antifaschistischen, „demokratischen“ Institutionen in dieser Gesellschaft nicht auf, dass wir uns in einer ähnlich heiklen Situation befinden, wie seinerzeit am Ende der Weimarer Republik?

Wie konnte es passieren, dass Adolf Hitler im Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt, danach die National-Sozialistische-Diktatur auf den Weg gebracht, die Juden- und Kommunistenverfolgung eingestielt und die Voraussetzung für den 2. Welt - Krieg geschaffen wurde? Mit freien Wahlen? Mit Notverordnungen? Mit Rechtsbrüchen? Mit der Gleichschaltung der Medien? Mit Terror ? Mit einem Ermächtigungsgesetz?  Oder: Gegen was richteten sich die 68er Studenten-Revolte in Deutschland im Gefolge der weltweiten Anti- (Vietnam -) Kriegs-Unruhen? Gegen die Möglichkeit der damaligen Bundesregierung Notstandverordnungen ausrufen zu können!  Haben wir das alles schon vergessen?  Könnte es nicht sein, dass die Einführung eines Notstands- Regimes, egal wie es begründet wird, (ob mit einem schlimmen Virus, mit einem Aufstand oder dem Treiben böser Kommunisten,) immer ein gewisses Alarm-Zeichen für eine bestehende Demokratie ist?

Denn auffallend ist, dass es sich bei Anwendung des neuen „4. Bevölkerungsschutzgesetzes“ um den massivsten Angriff auf die Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland handelt! Auch, wenn dass in den staatstreuen Massenmedien nicht so gesagt wird. Das Mittel zu den Grunrechtseinschränkungen ist der  Paragrafen 28 /b, der durch das „Bevölkerungsschutzgesetz“ in das „vierte Infektionsschutzgesetz“ eingefügt worden ist. Mit der beschlossenen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes will die Bundesregierung nach eigenen Angaben das (vorher privatisierte und unterfinanzierte) deutsche Gesundheitssystem (Krankenhäuser u.s.w.) vor dem Kollaps bewahren!
(hier eine sachliche Erklärung: Der Rechtswissenschaftler Prof. Murswik fasst zusammen... beginn nach 2 Std. und 4 Min.https://www.youtube.com/watch?v=z3MdBHKAyFU&t=20616s)
Die Krankenhäuser, so die Merkel Regierung, seien durch die Corona-Epidemie schwer überlastet. Es soll mit Hilfe des neuen Gesetzes, bei einer festgesetzten Inzidenzzahl von 100, der Bürger automatisch unter Hausarrest gestellt und Ausgangssperren verhängt werden können. Abstandsregel und Lockdown inklusive. Die Bundesregierung möchte den angeblich grassierenden, schlimmsten medizinischen Gesundheits-Notstand in der Geschichte Deutschlands, mit Zwang, Gesetzesbruch, und Polizeistaatlichen Mitteln lösen! Die Politik möchte den (befürchteten) Kollaps des Gesundheitssystem verhindern, indem sie die Gesetztes-widrige Corona-Schutz-Maßnahmen des letzten und des gegenwärtigen Jahres (Maskenpflicht, Abstand, Lockdown, Ausgangssperren) adelt und in den Stand eines Bundes-Gesetzes erhebt! (1.1) (1.2)

Mit dem verschärften Infektionsschutz-Gesetz hat der Bürger nun keine Möglichkeiten mehr, sich gegen die beschlossenen, fragwürdigen Corona - Schutzmaßnahmen zu widersetzen, (es sei denn, es gibt einen Aufstand). Sie sind jetzt „zur Abwehr von Gefahren“ zu Bundesgesetzen aufgewertet geworden! Es handelt sich also nicht mehr um kommunale Verordnungen, denen man in gewisser Weise noch verwaltungsrechtlich widersprechen konnte, nein, jetzt haben alle CoronaSchutz - Maßnahmen (= Verordnungen, die im übrigen vorher auch nicht mit dem Grundgesetz in Einklang standen) den Status eines Bundesgesetzes erhalten! Es handelt sich um eine Art Ermächtigungsgesetz, dass all die fragwürdigen rechtlichen Maßnahmen, die bisher im Zusammenhang mit Corona beschlossen, exekutiert und schwer kritisiert worden waren, auf Dauer gestellt werden! (2.1. Vosgerau, Notstandsgesetz) Die fragwürdigen CoronaSchutz-Maßnahmen der letzten Monate (Lockdown und anderes) wurden am 23. April 2021 mit dem „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, für (Grund) Gesetz-konform erklärt.

Die Corona-Maßnahmen-Politik der Bundesregierung, die von wissenschaftlicher, medizinischer, juristischer und politischer Seite immer stärker in die Kritik geraten war, muss mit diesem Gesetz nicht mehr nachweisen, dass es eine tödliche, bedrohliche Gefahr für die Bevölkerung überhaupt gibt! Sie muss nicht mehr nachweisen, dass die Bevölkerung an einen katastrophalen Gesundheits-Notstand von „nationaler Tragweite“ leidet! Die Pandemie kann nun aus dem hohlen Bauch heraus, nur durch verstärktes PCR-Testen, einfach automatisch, von selbst erzeugt und gesteuert werden und löst dann einen Verwaltungsautomatismus aus, der keinen Widerspruch mehr duldet! Das Gesetz macht mit einem Schlag eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen einfach unmöglich!

Inzidenz als alleiniges Kriterium für die Aufhebung des Grundgesetzes!

Wenn künftig hohe Inzidenzwerte ( = angebliche Anzahl der „Neuerkrankungen“) festgestellt werden, die durch massive PCR - Testungen erreicht werden können, (nämlich über 100) dann, „bums“, springt automatisch die ….„Bundes-Notbremse“ an. Dann regiert ganz legal das neue (Gesundheits-) Notstandsregime von Frau Merkel von ganz oben, bis nach ganz unten, ohne die Beteiligung der einzelnen Bundesländer und der Verwaltungsgerichte! (Siehe Fussnoten 3-9)

Eine solche automatische Notstandsregelung, die das deutsche Grundgesetz eigentlich gar nicht vorsieht, diente - historisch betrachtet - dazu, die Handlungsfähigkeit eines strauchelnden Staates im Falle von Katastrophen, Kriegen oder Aufständen zu sichern! Und nun soll die jetzt beschlossene Notstandsregelung der Bundesregierung, die, angeblich ins schwanken geratene Handlungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens, sichern helfen, die durch angeblich schrecklich überlastete Krankenhäuser schwer bedroht ist! (10)
 
Das Gesetz bedeutet, dass bei einem durchschnittlichen Inzidenzwert von 100 in ganz Deutschland alles niedergelegt, geschlossen und eingesperrt werden kann. Das bedeutet konkret, falls es in einer Gemeinde mit 1000 Einwohner zu einem einzigen Test- positiven Fall  pro Woche kommt, dann hat man schon einen Inzidenzwert von 100! Gibt es zwei Menschen in dieser Gemeinde (mit 1000 Leuten) die ein Test-positives Ergebnis haben, dann gilt dieser Ort als „Hotspot“,  weil wir dann (laut Gesetz) schon auf ein Inzidenzwert von 200 kommen! Dann sind alle erdenklichen Maßnahmen und auch die Ausgangssperren gerechtfertigt, auch wenn Niemand Symptome hat und keiner krank ist!  So ordnet es das neue Bevölkerungsschutz-Gesetz an! ( Fußnoten: 11-13 )

Dass im Corona-Pandemie-Jahr 2020 zwanzig Krankenhäuser in Deutschland geschlossen worden sind und ca. 7000 Intensivstations-Betten abgeschafft worden waren, spielte bei diesem Gesetzes - Beschluß der Bundesregierung keine Rolle! (14.1) (14.2)

Widerstand zwecklos?

Und wenn nun der Bürger mit dem einen oder anderen Aspekt des „Bevölkerungsschutzgesetzes“ nicht einverstanden ist, z.B. mit den Ausgangssperren, dann kann der so geschützte Bürger nun nicht mehr zum Amtsgericht oder zum Verwaltungsgericht gehen, um sich zu beschweren oder dagegen zu klagen, nein, dann muss er sofort eine sogenannte „Normenkontrollklage“ oder eine „Verfassungsbeschwerde“ vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anstrengen.  Ergo:  Die „Bundesnotbremse“ ist eine Art Gesundheits-Notstands-Gesetz ohne verfassungsrechtliche Grundlage! (siehe hier: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/vosgerau-bundeslockdown-gesundheitsauschuss/)
Ein solch abenteuerliches Manöver hat es in der deutschen Geschichte schon einmal  gegeben. Als es am Ende der 20iger Jahre (des 20. Jahrhunderts) zu einer (Welt-) Wirtschaftskrise auch in Deutschland kam, strebte in Deutschland der NSDAP-"Führer" Adolf Hitler in die Reichsregierung. Als er dort am 31. Januar 1933 angelangt war, wurde er vom  Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt und führte prompt die bisherige Praxis der schwachen Vorgänger-Regierungen, mit Hilfe von Notverordnung zu regieren, einfach weiter!  Um die Staats- und Legitimitäts - Krise jener Jahre zu lösen, beschloss die damalige Reichsregierung unter Adolf Hitler, nur Tage nach der Machtergreifung am 4. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes“, wonach Zeitschriften, Zeitungen und Versammlungen ohne alle Rechtsmittel verboten werden konnten!  (Auch Hitler wollte das Volk nur schützen!)
Mit dieser „Notverordnung“  konnte Hitler bis zur anstehenden Reichstagswahl im Sommer 1933 Versammlungen und Zeitungen aus vermeintlichen „Sicherheitsgründen“ verbieten. (Fernsehgeräte, Radios oder dass Internet gab es damals noch nicht.) Im Mai 1933 wurden unter großem Getöse an vielen Universitäten im Land  die sog. Bücherverbrennungen  organisiert. Es folgte die „Säuberung der öffentlichen Büchereien“. Es waren demonstrative Verbrennungen von Büchern und Zeit-Schriften „verfemter“ Autoren aus Literatur, Kunst, der Geschichtswissenschaften, der Politik und Staatswissenschaften, der Religion, der Philosophie und der Psychologie.
Die Vielfalt der deutschen Presse-Erzeugnisse, die es in den „goldenen Zwanziger“ Jahren in Deutschland noch gab, verschwand bald nach der Machtergreifung Hitlers und erstarrte schon am Ende des Jahres 1933 in Einheitlichkeit. Am Ende des Jahres war in den deutschen Zeitungen kaum eine andere und erkennbare und prononzierte, politsche Meinung zu finden, als die des Staates bzw. der herrschenden Partei (NSDAP)  (15.1 siehe: Buch: „ Zur Phänomenologie der Presse totalitären Regime. Zum Beispiel ‚Das Reich‘ Deutsche Wochenzeitung“ von Erika Martens, 1972, Köln, S.19) ...

Also, die Einführung von Zensur und das Verbot von Zeitungen waren Hitlers erste Maßnahmen nach seiner Amtseinführung. Er sicherte sich die massenmediale Hoheit über das Denken und Fühlen der Menschen, indem er die damals vorhandenen Zeitungslandschaft nach seinen politischen Vorstellungen „gleichschaltete“! Unliebsame, verfemte Autoren wurden vom Regime und den verbliebenen Zeitungen verächtlich gemacht und unterdrückt! Eine Diskussionskultur war nicht mehr möglich! Es wurde mittels Drohungen, Verbote, Zensur und Knast eine Art anti-demokratisches, anti-marxistisches, anti-jüdisches Meinungsmonopol geschaffen!
 
Hitlers engster Vertrauter, ein Mann namens Joseph Goebbels, der ein begabter Rhetoriker und gleichzeitig „Reichsminister für Volksaufklärung (!) und Propaganda“ wurde, hatte in dem 1928 erschienen Medien-wissenschaftlichen Werk von Edward Bernays, mit dem Titel „Propaganda – Die Kunst der Public Relation“ gestöbert und war wie elektrisiert. Josef Goebbels, einer der einflussreichsten  Politiker während der Zeit des Nationalsozialismus, war auf die Lösung der Frage gestoßen, mit welchen massen- psychologischen Tricks und Techniken eine gesellschaftliche Minderheit, die Herrschaft über die Mehrheit/ über die Massen herstellen könne. Die öffentliche Meinung zu steuern war eins der wichtigsten Anliegen der Nationalsozialisten. Die Meinungen der Menschen werde durch die Medien gemacht, so die Erkenntnis jener Zeit, die der Zensur zugrunde lag. Die „Herde der Bürger“ müsse durch die herrschenden Elite /Klasse mit Unterstützung von Experten regiert werden.  (15.2 siehe auch: Walter Lippmann. Die öffentliche Meinung. Wie sie entsteht und manipuliert wird, New York 1922.)

Man muss sich heute, 88 Jahre später, von dem Irrglauben verabschieden, dass die heutigen Massenmedien der Informationsverbreitung und der Veröffentlichung von Sachverhalten dienen. Die Überzeugungs-Methoden der Bewußtseins-Industrie sind bis heute wesentlich weiter entwickelt worden, als zur Zeit des Nationalsozialismus! Massenmedien dienen nicht den Menschen (-Massen) und sind nur vordergründig Massen-Kommunikations-Mittel! Die legalen Massenmedien dienen heute hauptsächlich der Steuerung und Manipulation von Meinungen und sie dienen der Fabrikation von  gesellschaftlichem Konsens!  Rederecht für Jeden müsste heißen, gleiche technische Chancen für alle und nicht nur für die Besitzer der Medien!  (16) siehe auch: Noam Chomsky: Media Control, Wie die Medien uns täglich kontrollieren.

Genau wie in der Zeit des Nationalsozialismus sind heute Ansammlungen von (unmaskierten) Menschen (mit anderer Meinung als die, die der Staat hat) und Versammlungen aller Art aus „Sicherheitsgründen“ mit schweren Auflagen belegt. (17) Siehe z.B. Demonstrations-Auflagen für die Corona-Maßnahmen kritische Demo am 24. April am Rudolfplatz in Köln)
Corona-Maßnahmen kritische Demonstrationen und Veranstaltungen werden durch sog. „Antifa“-Schlägertruppen oft nicht nur gestört, sondern auch massiv bedroht, so dass die Polizei sich oft zwischen den Demonstranten und der „Antifa“ stellen muß, damit es nicht zu Übergriffen kommt. („Wir impfen euch alle!“ Schlachtruf der Antifa bei den Demos). Presse, Fernseh-, und Internet-Medien-Berichte sind im Hinblick auf Corona mittlerweile komplett gleichgeschaltet. Der sogenannte Tugend-Terror („political correctness“ ) nimmt überhand, die öffentliche Anprangerung von Menschen mit abweichenden Meinungen („cancel culture“) ist massiv im Vormarsch. Meinungen, die eine vom Hauptstrom abweichende Botschaften haben, werden schwer angegriffen, ohne dass die wissenschaftliche Gegenseite Gehör findet. Eine im letzten Jahr noch vorhandene Diskussions-Kultur (Die Gegenseite ist anzuhören!) im Land der Dichter und Denker wird nicht mehr geduldet.
 
Man kann sich im Zusammenhang mit Corona nicht mehr öffentlich äußern, ohne sich den Vorwurf einzuhandeln, „rechtslastig“, „verantwortungslos“, „verschwörungstheoretisch“ oder „gefährlich“ zu sein! Corona-Maßnahmen-Kritiker sind mittlerweile so massiv von den Massenmedien und der Alt-Parteien-Politik verunglimpft, bekämpft und stigmatisiert worden, dass genau diese völlig legitime, gesellschaftliche Kritiker-Gruppe seit neuestem vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll und  das auch noch  mit einem Verweis auf die Zeit des Nationalsozialismus !!! In den sozialen Medien herrscht die sog. „Cancel Cultur“! Zensur und Auslöschen von Info-Kanälen haben Hochkonjunktur im demokratischen Deutschland im Jahr 2021 und betreffen nicht nur die Corona-Politik, sondern auch  andere gesellschaftliche relevante Themen, … (18)

Die Ausrufung des Ausnahmezustands/Notstands gab den Nationalsozialisten nach der Macht-ergreifung im Januar 1933 die rechtliche Rückendeckung zur Ausschaltung ihrer politischen Gegner. Das waren damals die Gewerkschaften, die Linken und die Kommunisten. Heute unter dem Corona - Notstands-Regime sind es Menschen mit bestimmten Meinungen; die „Verantwortungs-losen“, die „Sorglosen“, die „Corona-Leugner“, die „Masken-Verweigerer“, die „Querdenker“, die „Gefährder“, die „Impf-Kritiker“, die jetzt zu politisch, unerwünschten Gegnern der marktradikalen  Altparteien-Koalition im deutschen Bundestag geworden sind!

Als nur drei Wochen nach Hitlers Machtergreifung im Feb. 1933 plötzlich das damalige Parlament, der Reichstag abbrannte, gaben die Nazis sofort – ohne Untersuchung der Sachlage - den Kommunisten die Schuld dafür und beschimpften diese wüst. Die Diffamierung der Kommunisten als Brandstifter des Parlaments bot den optimalen Vorwand, um durch die schon einen Tag später erlassene „Reichstagsbrandverordnung“ einen verschärften Ausnahmezustand/ Notstand auszurufen, um zentrale Grundrechte, die es in der Weimarer Republik auch schon gab, dauerhaft außer Kraft zu setzen. Mit dieser Notverordnung wurde erstmals ein Ausnahmezustand geschaffen, der sich über mehr als nur ein paar Tage erstreckte. Hitler brachte den zeitlich unbegrenzten permanenten Ausnahmezustand in die Welt, … den das Merkel-Regime in diesen Tagen praktiziert.

Keiner der Gegner des Hitler-Regimes vermochte sich nun, ab Frühjahr 1933 ungefährdet in der Öffentlichkeit zu bewegen! Die „SS“ (Schutz-Staffel) wurde 1925 von Hitler als persönliche „Leib- und Prügelgarde“ gegründet und tauchte nun überall auf. Sie wurde von der SA (Stumabteilung), einer paramilitärische Kampforganisation der NSDAP unterstützt und beide stürmten Versammlungen der politischen Gegner oder machten deren Kundgebungen unmöglich. Der Ausnahmezustand wurde ausgerufen, um die Bevölkerung und dem angeblich strauchelnden Staat vor den Machenschaften der bösen Kommunisten zu schützten! Die erste Maßnahme des neuen Reichstags, noch gewählt am 5. März 1933, bestand in der Verabschiedung des „Ermächtigungsgesetzes“, dass die Gesetzgebung allein an die Regierung Hitler‘s übertrug und den Reichstag (das Parlament) zu einem bloßen Zustimmungsorgan herabsetzte.      

Durch die Verabschiedung des heutigen Merkel‘schen „Bevölkerungsschutzgesetzes“, bei der man massenmedial ein ominöses Virus für die vermeintliche Überlastung der Krankenhäuser verantwortlich macht, ist nicht nur der Föderalismus in Deutschland mal so eben abgeschafft worden, (also, die Länder können bei den aktuellen Maßnahmen der Merkel-Regierung nicht mehr mitsprechen), nein, Frau Merkel kann dadurch von oben bis nach unten, bis in die letzten gesellschaftlichen Winkel, bis in Deine Küche hinein, und das dauerhaft, durchregieren. Alle Ver - und Ge-bote der letzten 13 Monate sind bis ins kleinste Detail in diesem Bundesgesetz aufgeführt.
( Siehe § 73,  Bußgeldvorschriften: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html)

Es heißt im „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 28b, Verordnungsermächtigung“: Bundesweit sollen „einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen erlassen werden.“  „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen folgende Gebote und Verbote zu erlassen, sowie folgende Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestimmen:….“ Unter Punkt 11 (ganz unten im Gesetz!!) werden...
„die Grundrechte - „der körperlichen Unversehrtheit“, (von wegen Impfen)

  • „der Freiheit der Person“, (von wegen Ausgangssperren!)
  • „der Versammlungsfreiheit“, (von wegen Demonstrieren)
  • „der Freizügigkeit und (von wegen des Maskentragens)
  • „der Unverletzlichkeit der Wohnung“ (von wegen Treffen in den eigenen vier Wänden)

eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“
Hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Damit ist staatlicher Willkür, die nur an einem willkürlich festgelegtem Inzidenzwert hängt, Tür und Tor geöffnet!  Mit diesem Gesetz  hat die Regierung alle Möglichkeiten so zu regieren, wie sie es will, - ohne Rückbindung zu den Gerichten und ohne Bundesländer und Bevölkerung zu berücksichtigen. Bei pflichtgetreuer Anwendung des neuen Gesundheits-Notstands-Gesetz kann es  dazu kommen, dass Jemand, der sich nach Einbruch der Dunkelheit die Beine vertritt, für fünf Jahre ins Gefängnis kommen kann, weil er angeblich absichtlich eine Infektionserkrankung verbreitet! Es heißt im § 74 ( der Strafvorschriften) des Gesetzes: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren... wird bestraft, wer eine in § 73 (Bußgeldvorschriften) https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html
...bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht  und dadurch eine... genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1  genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet.“ Hier unter  § 74 des Gesetzes über die Strafvorschriften  nachzulesen:  https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html

Es wäre nun auch möglich und legal, wenn sich z.B. Impftrupps, wie es sie heute schon gibt, zu Dir in die Wohnung kämen, um Dich gegen Deinen Willen zu Impfen!  All dass,  ...damit sich keine weiteren Menschen mit „dem schlimmsten Virus aller Zeiten“ anstecken können!

Es spielt keine Rolle, dass es bisher NUR mickrige 0,32%  der Bevölkerung waren, die von Corona irgendwie betroffen waren und sei es, dass sie krank, Test-positiv oder tot sind. (Siehe die Zahlen der Betroffenen für Deutschland...https://absolute-zahlen.com/)    Der selbe Staats- und Medizin-Apparat, der es im letzten Jahr 2020 zuließ, dass trotz ausgerufener Pandemie zahlreiche Krankenhäuser (zwanzig!!) geschlossen wurden und medizinisches Personal in Kurzarbeit geschickt wurde, soll jetzt…., dank des neuen „Bevölkerungsschutzgesetzes“ nicht mehr unter den Massen an Corona-Erkrankten, (die es zu keiner Zeit in den Krankenhäusern gab), an die Kapazitätsgrenzen kommen! (Siehe Hinweise in Fussnote 18.1/ 18.2) Ist das der Sinn des neuen Gesetztes?

Gleichzeitig wurden alle Medikamente, die den tatsächlich Virus-Erkrankten  (nicht den Symtomlosen, positiv-Getesteten) hätten helfen können, von den Behörden (WHO) in den Giftschrank geschlossen und für unbrauchbar für die Heilung von Viruserkrankungen erklärt. Das führt dazu, dass die tradierten Mittel zur Heilung von Virus-Erkrankungen heute nicht mehr zur Anwendung kommen können. (19, siehe Artikel von Hendrik Treugut)

Und das führt wiederum dazu, dass gegen diese angeblich so ausufernde Seuche, eine Impfung propagiert werden konnte, die völlig übereilt und überhastet auf den Markt geworfen worden ist und von der Niemand weiß, wie die Langzeiteffekte aussehen werden. Und nun wird geimpft, was das Zeug hergibt! Bisher haben in Hinblick auf die Corona-Impfungen alle staatlichen Aufsichts-behörden versagt und ohne Not sog. „Impfstoffe“ „notfallmäßig“ zugelassen, die keinen Impfstoffe, sondern genetische Experimente sind, die keinen wissenschaftlichen Standards genügen und die bisher nicht auf Nebenwirkungen überprüft werden konnten. (Siehe: Corona Ausschuss Sitzung 52 mit dem Titel  „Zuckerbrot und Peitsche“ mit Berichte über die Covid 19 – Impfungen ab Min. 10:20: https://www.youtube.com/watch?v=gyWH5lth7EA)

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um medizinische-Experimente mit Menschen, die in Deutschland seit der Nazi-Zeit verboten sind. Im KZ Auschwitz hatte der Arzt und „Todesengel“ Josef Mengele Impfexperimente mit KZ – Häftlinge durchführen lassen. (Schlachtruf der Antifa heute: „Wir impfen euch alle!“) (SS und SA ist heute die Antifa!)  

Derweil haben die lokalen Gerichte, die Verwaltungen und die Mediziner nun keine Ermessens-spielräume mehr, weil die bisherigen, eigentlich rechtswidrigen Maßnahmen und Verbote „zum Schutz der Bevölkerung“ jetzt zu einem Bundes-GESETZ geworden sind. ( siehe: § 73 (Bußgeldvorschriften) https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html)

Allerdings gelten „diese Vorschriften nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite… längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021.“  Das lässt hoffen!
Es gibt allerdings jede Menge Mutanten, die da noch um die Ecke kommen und die den Termin verpatzen können. Oder es wird einfach, wie gehabt weiter getestet und getestet und getestet!

Dadurch, dass der Vollzugs-Automatismus für die Aufhebung des Grundgesetzes an einen Inzidenzwert von 100 geknüpft ist, handelt es sich bei diesem Bundes-Gesetz um eine Art Gesundheits-Ermächtigungs-Gesetz! Die Regierung hat sich mit diesem Gesetz, ohne Belege für das Vorhandensein einer tatsächlich vorhandenen tödlichen Pandemie, selber ermächtigen, das Grundgesetze außer Kraft zu setzen!  Das kommt in Anbetracht der medizinischen Fakten einem politischen Putsch gleich, den es in Deutschland zuletzt im Jahr 1933 gegeben hat!  

Daher verwundert es nicht, dass es eine Flut von Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ gibt!
Mittlerweile (Mitte Mai 2021) hat es über 200 solcher Verfassungsbeschwerden gegeben, die alle erst einmal abgelehnt worden sind. Auch der Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat im Namen einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Florian Post eine Verfassungsbeschwerde gegen das "Bevölkerungsschutzgesetz" eingelegt. Murswiek ist der Meinung: „...das neue Gesetz bringe eine zentrale Säule des rechtsstaatlichen Freiheitsschutzes zum Einsturz". Auf der Internetseite „Tichys Einblick“ wird  seine Beschwerde dokumentiert…Hier zu finden: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsbeschwerde-murswiek/

Jetzt müssen die Richter des obersten deutschen Gerichts, dem  Bundesverfassungsgericht über den Bestand des Bevölkerungschutzgesetzes entscheiden. Da trifft es sich gut, dass die Bundeskanzlerin  schon im Jahre 2018 einen neuen Präsidenten für das Bundesverfassungsgerichts bestimmt hat, nämlich ausgerechnet einen Mann namens Stefan Harbarth.  Harbarth hat als Rechtsanwalt jahrelang für „Black Rock“, dem größter Einzelaktionär an der Deutschen Börse und weltgrößter Vermögensverwalter einer international tätigen US-amerikanischen Investmentgesellschaft gearbeitet. Der Konzern-Rechtsanwalt ist Spezialist für Auflösung von nationalen rechtlichen Standards. (8) Mehr dazu hier: „Kein Platz für Lobbyisten am Verfassungsgericht“: https://www.youtube.com/watch?v=FbXoC6kPgAo

So hat die Merkel – Regierung vor, ihre Grundgesetz-widrige Corona-Politik, die nur der Pharmazeutischen Industrie dient, von den Repräsentanten des höchsten deutschen Gerichts absegnen zu lassen. Auch in der Zeit des Nationalsozialismus wurden Zwangsmaßnahmen gegen die Bevölkerung oder Bevölkerungsteile (Juden, Marxisten, Andersenkende) zur Aufrechterhaltung der Macht in Gesetzesform gekleidet. Bereits im März 1933 wurde das "Gesetz zur Abwehr heimtückischer Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniform" erlassen, nach dem jeder, der "öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen" über die NSDAP, den Staat oder Hitler machte, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden konnte. (20)

Unter dem Stichwort „Viertes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ findest Du den genauen Wortlaut des „Gesetzes“. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s0802.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0802.pdf%27%5D__1620293903379


Es grüßt euch beunruhigt

Ottmar Lattorf

P.S.
Info vom 23. Mai: „Bundesregierung will „Epidemische Notlage“ verlängern“
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bundesregierung-will-epidemische-notlage-verlaengern-lockdown-kostete-bislang-300-milliarden-euro-a3519739.html)


P.S.S.

In den nachfolgenden Fußnoten habe ich weiter Hinweise gestellt, die sich sowohl mit der Frage der Epidemie, der Belegung in den Krankenhäusern beschäftigen, als auch mit Einschätzungen zum neuen Bevölkerungsschutzgesetz befassen.


Fußnoten und Quellen:

* Totalitarismus bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Form von Herrschaft, die im Unterschied zu einer autoritären Diktatur in alle sozialen Verhältnisse hineinzuwirken strebt, oft verbunden mit dem Anspruch, einen „neuen oder gesunden Menschen“ gemäß einer bestimmten Ideologie zu formen.

( 1.1) Hier ein Kommentar von Broder dazu: https://www.youtube.com/watch?v=gxB32EksAEw)
(1. 2) Hier ein Kommentar von  Prof. Mursvik aus der Sitzung 51 des Untersuchungsausschuß dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=z3MdBHKAyFU&t=12682s

(1.3) Von der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“, sind  bisher, (über ein Jahr) NUR  0,32% der Gesamtbevölkerung von SARS – Cov2 betroffen gewesen, d.h. sie sind positiv getestet, haben eine leichte oder schwere Erkrankung oder sind bereits verstorben.  99,68%  der Bevölkerung haben mit Corona, mit SARS-Cov-2 absolut nichts am Hut und sind davon nicht betroffen! (Hier sind die Zahlen nachzusehen: https://absolute-zahlen.com/)  1.) Von der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“, sind bisher, (über ein Jahr) NUR 0,32% der Gesamtbevölkerung von SARS – Cov2 betroffen gewesen, d.h. sie sind positiv getestet, haben eine leichte oder schwere Erkrankung oder sind bereits verstorben. 99,68% der Bevölkerung haben mit Corona, mit SARS-Cov-2 absolut nichts am Hut und sind davon nicht betroffen! (Hier sind die Zahlen nachzusehen: https://absolute-zahlen.com/)

(2.1) „Das ist der Ausnahmezustand!“ Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bei einer Anhörung im Bundestag, aus:  „Junge Freiheit“ vom 23. April 2021

(2.2) „Notstandsgesetz ohne Not! Das revidierte deutsche Infektionsschutzgesetz ist verfassungswidrig. Die Regierung kann die Entscheidungsgrundlagen manipulieren“, von Prof. Homburg: https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2021-17/diese-woche/notstandsgesetz-ohne-not-die-weltwoche-ausgabe-17-2021.html

3.) Noch vor der Husch-Husch Diskussion im Bundesrat und der Unterschrift durch den Bundespräsidenten Steinmeier hat der Berliner Rechtsanwalt Claus Pinkerneil am frühen Donnerstagmorgen, den 22.April seinen Eilantrag gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nach Karlsruhe gefaxt. Doch eine schnelle Antwort auf seine Klage kam erst einmal nicht. Stattdessen gilt die sogenannte #Merkel​ Corona #Notbremse​ seit Freitag, dem 23. April 2021. Hier ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Claus Pinkerneil: https://www.youtube.com/watch?v=expz2CwTgWU

4.) Ach gut! Durchsicht über die „Neue Notstand-Normalität“:
https://www.youtube.com/watch?v=FaYyneVhSgs

5.) Es gibt eine Flut von Beschwerden gegen die Bundesnotbremse! Jetzt entscheiden die Richter des Bundesverfassungsgericht über die Corona-Ausgangssperre. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind Anfang Mai 2021,  202 Verfahren wegen der Bundesnotbremse eingereicht worden. Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbe-schränkungen…:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.flut-der-beschwerden-gegen-bundesnotbremse-jetzt-entscheiden-die-richter-ueber-die-corona-ausgangssperre.a7e807e4-4445-4e02-807c-450ccc47535d.html

6.) Notbremse und Ausgangssperren: Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident kritisiert Merkel scharf: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/verwaltungsgericht-duesseldorf-deutliche-kritik-an-merkel_aid-57704339

7.) Das Bundesverfassungsgericht muss aktuell entscheiden, ob die Corona-Notbremse verfassungswidrig ist. Indes beweist ein Vergleich verschiedener Inzidenzkurven, dass die in den Neuregelungen enthaltene Ausgangssperre überflüssig ist. Siehe:
https://www.news.de/panorama/855915190/ausgangssperre-ueberfluessig-laut-vergleich-von-inzidenzkurven-corona-zahlen-widersprechen-angela-merkel-und-oxford-studie/1/

8.) Hier ein Bericht über den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stefan Harbath, der als Rechtsanwalt für den ist eine international tätige US-amerikanische Investmentgesellschaft mit Sitz in New York City Black Rock dem weltgrößten Vermögensverwalter, unter anderem größter Einzelaktionär der Unternehmen an der Deutschen Börse, für die Konzerne an der Auflösung von nationalen, rechtlichen Standards gearbeitet hat. Er wurde von Merkel im Jahr 2018 zum Präsident des Bundesverfassungsgericht gemacht und trägt entscheidend mit dazu bei, wie die Klagen gegen das neue Bevölkerungschutzgesetz ausgehen: Hier - „Kein Platz für Lobbyisten am Verfassungsgericht“: https://www.youtube.com/watch?v=FbXoC6kPgAo

9.) Wie ist die Lage auf den Intensivstationen wirklich? Die fragwürdigen Zahlen des Intensivregisters. Hier ein Bericht:
https://www.youtube.com/watch?v=oqUtg6oPJBU&t=70s

10.) Hier über das Märchen von den überforderten Intensivstationen:
https://kenfm.de/das-maerchen-von-den-ueberforderten-intensivstationen-von-hermann-ploppa/

11.) Hier die Afd im Bundestag: 9000 Intensivbetten weniger: https://www.youtube.com/watch?v=mJwDnxPoSkI

12.) Und hier aus der Zeitung Merkur:“ 9.000 Intensivbetten weniger als noch 2020: Warum Betten immer häufiger „gesperrt“ werden, ist alarmierend!“
https://www.merkur.de/welt/corona-intensivbetten-9000-sperre-klinik-pflegepersonal-details-grund-alarmierung-rki-warnung-90317749.html

13.) Werner Patzelt, der Gründungsprofessor des Instituts für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dresden: Wir sollten auch mal über die Nebenschäden der „Bundesnotbremse“ reden“
https://www.theeuropean.de/werner-patzelt/benoetigen-wir-eigentlich-eine-bundesnotbremse/

(14.1) Dirk Pohlmann:  https://www.youtube.com/watch?v=oqUtg6oPJBU&t=70s
( 14.2) Ploppa:  https://kenfm.de/das-maerchen-von-den-ueberforderten-intensivstationen-von-hermann-ploppa/
(15) aus Buch:„Zur Phänomenologie der Presse totalitären Regime. Zum Beispiel ‚Das Reich‘ Deutsche Wochenzeitung“ von Erika Martens, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1972
(16) Noam Chomsky, Media Control – Wie die Medien uns in unserem täglichen Leben manipulieren. EuropaVerlag, Hamburg 2003
(17) Siehe z.B. Demo – Auflagen für Demo am Rudolfplatz in Köln mit dem Motto: Die Gegenseite ist anzuhören, vom 24. April

18.) (Hier ein Kommentar dazu: https://corona-blog.net/2021/05/01/neues-infektionsschutzgesetz-5-jahre-gefaengnis-drohen-wenn-man-sich-nach-einbruch-der-dunkelheit-draussen-die-beine-vertritt/)

18.1) Hierzu siehe: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums über die angeblichen Überlastungen in den Krankenhäusern: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html
und hier:
18.2) die Sendung plus-minus mit einem Bericht über das Krankenhaussterben in Deutschland
https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/kliniksterben-in-der-pandemie/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy9jMDBmNDcyNC02MmY5LTQ1YTAtYjNhYy03ZjRhNTE4YzM2NDI/)

19.) Hendrik Treugut. „…. Davon betroffen sind  Medikamente oder Stoffe, deren Wirkung gegen Viren durch Studien abgesichert sind! Wie z.B die Kombination von Hydrochloroquin und dem Antibiotikum Zitromax und Zink. Oder man hätte auf Nitazoxamid und Ivermectin hinweisen können, oder auf dem Antikörper -Cocktail von Regeneron und anders….“
20.) https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/weisse-rose/61055/justiz-im-dritten-reich

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