Demo in Düsseldorf gegen das "Bevölkerungsschutzgesetz"

  • Vor 14 Tagen ist das sog. Infektionsschutzgesetz ohne Not verschärft worden!
  • Bricht ein vorgetäuschter Gesundheits-Notstand jetzt auch noch das Grundgesetz?
  • Veranstaltet Demonstrationen gegen die völlig destruktiven, unmenschlichen und gesetzwidrigen „Bevölkerungsschutz“-Maßnahmen,

wie sie vor 14 Tagen im Schnellverfahren per Ausnahmeregelung durchgedrückt worden sind!

Aufruf zum Widerstand gegen die ausufernden Grundgesetz-Verletzungen durch die Bundesregierung.
Motto: Die Gegenseite ist anzuhören!

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Anti Corona - Demonstration in Düsseldorf für die Erhaltung der Grundrechte und gegen zunehmende Polizeigewalt,
10 Uhr-11 Uhr, Treffpunkt am Vorplatz des Hauptbahnhofs

Demo in Köln am Wiener Platz zu gunsten von der Demo in Düsseldorf abgesagt!

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Hallo zusammen!

Mit der beschlossenen Neufassung des sogenannten „Infektionsschutz“, (nun „Bevölkerungsschutzgesetzes“ genannt), will die Bundesregierung nach eigenen Aussagen das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch schützen! Sie will den angeblich grassierenden Gesundheits-Notstand, mit polizeistaatlichen Mitteln lösen, indem die gesetztes-widrigen Corona-Schutz-Maßnahmen des letzten und des gegenwärtigen Jahres (Maskenpflicht, Abstand, Lockdown, Ausgangssperren) nun geadelt und in den Stand eines Bundes-Gesetzes erhoben werden!? (Broder: https://www.youtube.com/watch?v=gxB32EksAEw)

Mit dem verschärften Infektionsschutz-Gesetz hat der Bürger nun keine Möglichkeiten mehr, sich gegen die beschlossenen, fragwürdigen Corona-Schutzmaßnahmen zu widersetzen, (es sei denn es gibt einen Aufstand). Sie sind nämlich jetzt zu Bundesgesetzen geworden! Es handelt sich also nicht mehr um kommunale Verordnungen, denen man in gewisser Weise noch verwaltungsrechtlich widersprechen konnte, nein, jetzt haben alle diese Corona-Schutz-Maßnahmen (Verordnungen, die im übrigen das Grundgesetz brachen) den Status eines Bundesgesetzes. Es handelt sich um eine Art Ermächtigungsgesetz, dass all die fragwürdigen rechtlichen Maßnahmen, die bisher im Zusammenhang mit Corona beschlossen, exekutiert und schwer kritisiert worden waren, auf Dauer gestellt werden! Die fragwürdigen Coronaschutz-Maßnahmen der letzten Monate (Lockdown und anderes) wurden am 22. April 2021 für (Grund) Gesetz-konform erklärt.

Die Bundes-Regierung muss mit diesem Gesetz nun auch nicht mehr wissenschaftlich nachweisen, dass es eine tödliche, bedrohliche Pandemie, einen katastrophalen Gesundheits-Notstand von „nationaler Tragweite“ überhaupt gibt, nein, die Pandemie kann aus dem hohlen Bauch heraus, durch verstärktes Testen einfach automatisch, von selbst erzeugt werden und löst dann einen keinen Widerspruch duldenden Verwaltungsautomatismus aus! Wenn künftig irgendwelche hohen Inzidenzwerte ( = angebliche Anzahl der Neuerkrankungen) egal ob nur Test positiv, mit Symptomen oder ohne Symptome, völlig gesund oder ein bisschen krank...) erreicht werden, (nämlich über 100) dann, „bums!“ kommt automatisch die ….„Bundesnotbremse“. Dann regiert ganz legal das (Gesundheits-) Notstandsregime von ganz oben bis nach ganz unten, ohne die Beteiligung der einzelnen Bundesländer und der Verwaltungen!
(Siehe Fussnoten 1-7)

Solche Notstandsregelungen, die es in unserem Grundgesetz eigentlich gar nicht gibt, dienten theoretisch und historisch betrachtet dazu, die Handlungsfähigkeit eines strauchelnden Staates im Falle von Katastrophen, Aufständen oder Kriegen zu sichern! Und nun soll die beschlossene Notstandregelung die schwankende Handlungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens sichern helfen, der durch die angeblich so schrecklichen, epochal, überlasteten Krankenhäusern mit Corona Fällen bedroht ist! (Siehe Fußnoten 9 - 12)

Es wurde nun zu einem Grundgesetz gemacht, dass bei einem Inzidenz – Wert von 100 automatisch das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ greift! Das hat zur Folge, dass z.B. eine Gemeinde mit 1000 Einwohner ein einziges positives Testergebnis pro Woche braucht, um einen Inzidenzwert von 100 zu haben! Gibt es zwei Menschen in dieser Gemeinde mit einem positivem Testergebnis, ist der Ort ein „Hotspot“! Dann sind alle erdenklichen Maßnahmen und auch die Ausgangssperre gerechtfertigt, auch wenn Niemand Symptome hat und keiner krank ist! So ordnet es das neue Bevölkerungsschutz-Gesetz an!

Und wenn nun der Bürger mit der einen oder anderen Maßnahme der Bevölkerungsschutzgesetzes nicht einverstanden ist, z.B. mit der dann folgenden Ausgangssperre, dann kann der Bürger nicht mehr zum Amtsgericht oder zum Verwaltungsgericht gehen, nein, dann musst du sofort eine sogenannte „Normenkontrollklage“ vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anstrengen. (siehe hier: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/vosgerau-bundeslockdown-gesundheitsauschuss/)

Die „Bundesnotbremse“ ist also um eine Art von Gesundheits -Notstandsgesetzgebung ohne verfassungsrechtliche Grundlage! Die für eine Grundgesetzänderung erforderliche 2/3 Mehrheit des Bundestags hat es nicht gegeben! Ein solches unverhältnismäßiges und abenteuerliches, politisches Manöver ist schon einmal in der deutschen Geschichte vorgekommen. Im Februar 1933 wurde von Hitler die „Notverordnung zum Schutze des Deutschen Volkes“ erlassen. (Auch Hitler wollte das Volk nur schützen!) Mit dieser „Notverordnung“ vom Februar 1933 konnten die Nazis bis zur Reichstagswahl im Sommer 1933 Versammlungen und Zeitungen aus vermeintlichen Sicherheits-gründen verbieten. Das entscheidende Massenmedium war damals die Zeitung. „Die Vielfalt der deutschen Presse erstarrte im Jahr 1933 in Einheitlichkeit. Am Ende diese Jahres war in den deutschen Zeitungen kaum eine andere und erkennbare und prononzierte, politsche Meinung zu finden, als die des Staates bzw. der herrschenden Partei (NSDAP) erkennbar.“ (aus: Das Reich. Zur Phänomenologie der Presse im totalitären Regime. Erika Martens, Köln 1972. Seite 19)
Die Vielfalt der Meinungen und der Presseorgane wurde vom NS-Regime und ihren Schergen (SS,SA, Gestapo) rigoros bekämpft. Im Nachhinein nannte man das die „Gleichschaltung der Presse“.

Heute ist in den westlichen Industrieländern die sog. Tugend-Terror („political correctness“ ) und die öffentliche Anprangerung („cancel culture“) von Menschen im Vormarsch, die eine vom Hauptstrom abweichende Meinung haben. Man kann sich in Zusammenhang mit Corona nicht mehr öffentlich äußern, ohne den Vorwurf zu bekommen, rechts, dumm, verschwörungstheoretisch oder faschistisch zu sein! Corona-Maßnahmen-Kritiker werden seit neuestem auch vom Verfassungsschutz beobachtet.

Die Ausrufung des Ausnahmezustands/Notstands gab den Nationalsozialisten nach der Macht-ergreifung im Januar 1933 die rechtliche Rückendeckung zur Ausschaltung ihrer politischen Gegner. Das waren damals die Gewerkschaften und die Kommunisten. Heute unter dem Corona-Notstands-Regime sind es die „Verantwortungslosen“, die „Sorglosen“, die „Corona-Leugner“, die Querdenker, die „Gefährder“, die Impfgegner, die keine Masken tragen und der Mittelstand mit seinen Geschäften, die jetzt zu politisch unerwünschten Gegnern der bundesdeutschen Einheits-Regierung geworden sind! Ausnahme ist noch die Afd, die mittlerweile für ihre bloße Existenz und für ihre vom Mainstream abweichende Meinungen gescholten wird.

Als drei Wochen nach Hitlers Machtergreifung im Feb. 1933 plötzlich das damalige Parlament, der Reichstag abbrannte, gaben die Nazis sofort – ohne Untersuchung der Sachlage - den Kommunisten die Schuld dafür und beschimpften diese. Die Diffamierung der Kommunisten als Zerstörer des Parlaments (später stellte sich heraus, dass die Nazis den Brand selber gelegt hatten) bot den optimalen Vorwand, um durch die sofort erlassene „Reichstagsbrandverordnung“ einen weiteren verschärften Ausnahmezustand/ Notstand auszurufen und zentrale Grundrechte, die es in der Weimarer Republik auch schon gab, dauerhaft außer Kraft zu setzen. All dass nur, um die Bevölkerung zu schützten! Doch faktisch zum Nachteil der Bevölkerung, (besonders der jüdischen) und zum Nachteil der politischen Opposition, was damals die Kommunisten, Gewerkschaften und Intellektuelle waren.

Durch die Verabschiedung des heutigen „Bevölkerungsschutzgesetzes“, bei der man eine ominöse Virus-Infektion für die vermeintliche Überlastung der Krankenhäuser verantwortlich macht, ist nicht nur der Föderalismus in Deutschland mal so eben abgeschafft worden, (also, die Länder können bei allen Entscheidungen der Merkel-Regierung nicht mehr mitsprechen), nein, Frau Merkel kann nun auch von oben bis nach unten, bis in die letzten gesellschaftlichen Winkel, bis in Deine Küche hinein, durch-regieren. Alle Verbote der letzten 13 Monate sind bis ins kleinste Detail in diesem Bundesgesetz aufgeführt. Es heißt in dem Gesetz: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen folgende Gebote und Verbote zu erlassen sowie folgende Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestimmen:...“ Unter Punkt (11) werden „die Grundrechte

  • der körperlichen Unversehrtheit“, (von wegen Impfpflicht)
  • der Freiheit der Person“, (von wegen Ausgangssperren!)
  • der Versammlungsfreiheit“, (von wegen Demonstrieren)
  • der Freizügigkeit und (von wegen Maskentragen)
  • der Unverletzlichkeit der Wohnung (von wegen treffen und versammeln)

eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“

All das, also die Ausgangssperren, der Lock down, die Schulschließungen und das Herunterfahren der ganzen mittelständischen Wirtschaft, nur damit sich nicht weitere Millionen Menschen mit Corona infizieren und daran sterben? Das ist absurd! Also, dass Gesetzt ist erlassen worden zum Schutz der Bevölkerung, so dass der ganze Staats- und Medizin-Apparat nicht zusammenbricht und weiter geimpft werden kann! Das ist absurd! An die ganz normale Stärkung des menschlichen Immunsystems durch frische Luft atmen und Freude, Vitamin C, Sauna und durch guter Ernährung findet sich in diesem „Bevölkerungsschutz“ - Gesetz allerdings keine Spur!

Die lokalen Gerichte und die Verwaltungen haben nun keinen Ermessensspielräume mehr, weil die ganzen bisherigen, eigentlich rechtswidrigen Maßnahmen und Verbote „zum Schutz der Bevölkerung“ jetzt GESETZ sind! Allerdings gilt „diese Vorschrift nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite … längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021.“ Das lässt hoffen! Es gibt allerdings jede Menge Mutanten, die da noch kommen und die den Termin noch verpatzen könnten.

In den nachfolgenden Fußnoten habe ich weiter Hinweise gestellt, die sich sowohl mit der Frage der Epidemie, der Belegung in den Krankenhäusern beschäftigen, als auch mit Einschätzungen zum neuen Bevölkerungsschutzgesetz befassen.
Unter dem Stichwort „Viertes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ findest Du den genauen Wortlaut des „Gesetzes“. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s0802.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0802.pdf%27%5D__1620293903379
Man kann das Gesetz zwar auf den Computer laden, es läßt sich aber nicht ausdrucken!

Es gibt mittlerweile über 200 Verfassungsbeschwerden, die alle im Eilverfahren erst einmal abgelehnt worden sind. Der Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat im Namen einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Florian Post eine Verfassungsbeschwerde gegen das "Bevölkerungsschutzgesetz" angekündigt. Murswiek ist der Meinung: es bringe "eine zentrale Säule des rechtsstaatlichen Freiheitsschutzes zum Einsturz". „Tichys Einblick“ dokumentiert einen Auszug des Entwurfs…Hier zu finden: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsbeschwerde-murswiek/


Es grüßt euch
Ottmar Lattorf

Fußnoten und Quellen:

1.) Von der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“, sind bisher, (über ein Jahr) NUR 0,32% der Gesamtbevölkerung von SARS – Cov2 betroffen gewesen, d.h. sie sind positiv getestet, haben eine leichte oder schwere Erkrankung oder sind bereits verstorben. 99,68% der Bevölkerung haben mit Corona, mit SARS-Cov-2 absolut nichts am Hut und sind davon nicht betroffen! (Hier sind die Zahlen nachzusehen: https://absolute-zahlen.com/)

2.) Notstandsgesetz ohne Not! Das revidierte deutsche Infektionsschutzgesetz ist verfassungswidrig. Die Regierung kann die Entscheidungsgrundlagen manipulieren, von Prof. Homburg: https://www.weltwoche.ch/ausgaben/2021-17/diese-woche/notstandsgesetz-ohne-not-die-weltwoche-ausgabe-17-2021.html

3.) Noch vor der Husch-Husch Diskussion im Bundesrat und der Unterschrift durch den Bundespräsidenten Steinmeier hat der Berliner Rechtsanwalt Claus Pinkerneil am frühen Donnerstagmorgen, den 22.April seinen Eilantrag gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nach Karlsruhe gefaxt. Doch eine schnelle Antwort auf seine Klage kam erst einmal nicht. Stattdessen gilt die sogenannte #Merkel​ Corona #Notbremse​ seit Freitag, dem 23. April 2021. Hier ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Claus Pinkerneil: https://www.youtube.com/watch?v=expz2CwTgWU

4.) Ach gut! Durchsicht über die „Neue Notstand-Normalität“: https://www.youtube.com/watch?v=FaYyneVhSgs

5.) Es gibt eine Flut von Beschwerden gegen die Bundesnotbremse! Jetzt entscheiden die Richter des Bundesverfassungsgericht über die Corona-Ausgangssperre. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind 202 Verfahren wegen der Bundesnotbremse eingereicht worden. Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbe-schränkungen…:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.flut-der-beschwerden-gegen-bundesnotbremse-jetzt-entscheiden-die-richter-ueber-die-corona-ausgangssperre.a7e807e4-4445-4e02-807c-450ccc47535d.html

6.) Notbremse und Ausgangssperren: Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident kritisiert Merkel scharf:
https://rp-online.de/nrw/landespolitik/verwaltungsgericht-duesseldorf-deutliche-kritik-an-merkel_aid-57704339

7.) Das Bundesverfassungsgericht muss aktuell entscheiden, ob die Corona-Notbremse verfassungswidrig ist. Indes beweist ein Vergleich verschiedener Inzidenzkurven, dass die in den Neuregelungen enthaltene Ausgangssperre überflüssig ist.
https://www.news.de/panorama/855915190/ausgangssperre-ueberfluessig-laut-vergleich-von-inzidenzkurven-corona-zahlen-widersprechen-angela-merkel-und-oxford-studie/1/

8.) Hier ein Bericht über den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stefan Harbath, der als Rechtsanwalt für Black Rock dem weltgrößten Vermögensverwalter, unter anderem größter Einzelaktionär der Unternehmen an der Deutschen Börse, für die Konzerne an der Auflösung von nationalen, rechtlichen Standards gearbeitet hat. Er wurde von Merkel zum Präsident des Bundesverfassungsgericht gemacht und trägt entscheidend mit dazu bei, wie die Klagen gegen das neue Bevölkerungschutzgesetz ausgehen: Hier - Kein Platz für Lobbyisten am Verfassungsgericht:
https://www.youtube.com/watch?v=FbXoC6kPgAo

9.) Wie ist die Lage auf den Intensivstationen wirklich? Die fragwürdigen Zahlen des Intensivregisters. Hier ein Bericht:
https://www.youtube.com/watch?v=oqUtg6oPJBU&t=70s

10.) Hier über das Märchen von den überforderten Intensivstationen:
https://kenfm.de/das-maerchen-von-den-ueberforderten-intensivstationen-von-hermann-ploppa/

11.) Hier die Afd im Bundestag: 9000 Intensivbetten weniger: https://www.youtube.com/watch?v=mJwDnxPoSkI

12.) Und hier aus der Zeitung Merkur:“ 9.000 Intensivbetten weniger als noch 2020: Warum Betten immer häufiger „gesperrt“ werden, ist alarmierend!“
https://www.merkur.de/welt/corona-intensivbetten-9000-sperre-klinik-pflegepersonal-details-grund-alarmierung-rki-warnung-90317749.html

13.) Werner Patzelt, der Gründungsprofessor des Instituts für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dresden: Wir sollten auch mal über die Nebenschäden der „Bundesnotbremse“ reden“
https://www.theeuropean.de/werner-patzelt/benoetigen-wir-eigentlich-eine-bundesnotbremse/

14.) Guter bayrischer Arzt! Dr. Meyer: Ärzte machen Diagnose, Politiker die Therapie!
Es ist eins der vielen guten Beiträge, die von You tube ohne Kommentar gelöscht worden sind! Es handelte sich um ein normales Interview mit einem normalen Krankenhaus-Arzt, der über seinen Alltag im Krankenhaus und über die Corona-Erkrankung völlig unspektakulär und authentisch sprach. Das Interview war sehr erhellend und widersprach in allen Punkten der normalen Panikmache! Vielleicht taucht es ja wieder auf: https://www.youtube.com/watch?v=QwO59pkEwTA

15.) Und zum Schluss ein sehr, sehr guter Film zum Thema Corona mit dem Titel: „Corona – auf der Suche nach der Wahrheit!
Exklusiv für den österreichischen Sender „ServusTV“ (Besitzer des privaten Fernseh-Kanals ist der Besitzer von Red Bull!) macht sich der Linzer Virologe Professor Martin Haditsch auf eine Reise um den Globus. Sein Ziel: führende Wissenschaftler, wie den Nobelpreisträger Michael Levitt zu treffen und aus erster Hand Antworten auf die drängenden Fragen zum Ausbruch und der Bekämpfung des Coronavirus zu bekommen. Das Ergebnis: exklusive Interviews, unbequeme Antworten, mit neuen Perspektiven auf die Pandemie und aktuelle Maßnahmen im Kampf gegen Corona. Höchst interessant: https://www.servustv.com/videos/aa-27juub3a91w11/

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