Corona - Karnevalsfeier am Donnerstag

Karnevalsdonnerstag auf dem Neumarkt, ab 15.00 Uhr Motto: Corona: Die Gegenseite ist anzuhören!
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Hallo zusammen!

Also dies ist was für ganz Kurzentschlossene, für die die Karneval schon längst abgeschrieben haben, aber doch eigentlich Lust haben Karneval zu feiern. Am Altweiberfastnacht am heutigen Donnerstag findet die nächste Anti-Corona Demo statt, die im letzten Jahr immer Samstags auf dem Neumarkt stattgefunden hat. Bianca hatte diese Demos freundlicherweise immer für uns angemeldet und hat sich mit der stetig stärker werdenden Anforderungen und Einschränkungen der Ordnungsbehörden, sogenannte Auflagen der Stadt herumgeplagt. Ab Oktober, ab dem Besuch von Bodo Schiffmann wurde es immer schwieriger überhaupt Demos durchzuführen, weil die Bullen die Demonstranten immer wieder gestört oder uns verscheucht haben. Es wurde immer schwieriger normale Demonstrationen durchzuführen. Manch einer ist dadurch weggeblieben, andere habe sich in halb-öffentliche, private Kreise als Selbsthilfegruppe und Diskutierkreise zurückgezogen. Zwischenzeitlich war die Höchstzahl von Demoteilnehmern, die zu so einer Anti-corona-Demonstration gehen dürfen von 10 auf fünf geschrumpft.(Es sei denn man gehört zur Antifa). Und nun wollte Bianca wieder eine Demo organisieren und es stellt sich der Karnevalsdonnerstag als günstiger Termin heraus - obwohl es ja Neumond ist!! Doch wegen eines unglücklichen Vergleichs zweier Polizisten mit der SS und wegen einiger anderer "Verfehlungen" wird nun Bianca Paffenholz als Anmelderin von Demonstrationen nicht mehr akeptiert. Sie darf keine Demos mehr anmelden! Und das bei nur fünf Demoteilnehmern, die kommen dürfen. Das Sicherheitsrisiko ist zu groß! Die Polizei und GEsundheitsamt haben heruasgefunden dass Bianca viel zu impulsiv und gänzlich ungeignet ist die kommenden Demonstrationsmassen (5 Personen) auf Abstand halten! Aus diesem Grund musste ich die Karnevalsfeier am 11.Februar am Neumarkt um 15.00 Uhr bei der Polizei anmelden.

Bringt Schnaps und Bier und Witze zum Lachen mit!

Es grüßt euch fröhlich

Ottmar

P.S. 1.)Im Anhang stehen der Aufhebungsbescheid von der Polizei, dass Bianca keine Demo-Leiterin mehr sein darf. Mit ausführlicher Begründung!
2.) Ihr Antwortbrief an die Polizei
3.) Das Einladung-Flugblatt für die Karnevalsfeier am Donnerstag

4)

Am 10.02.21, 12:58 schrieb "F Köln ZA 12 Versammlungen" <ZA12Versammlungen.Koeln@polizei.nrw.de>:

Polizeipräsidium Köln /// ZA 12 Versammlungsrecht///ZA12-57.02.01-MLR-79/2

Sehr geehrte Frau Paffenholz,

Ihre Einlassung ging nach Verstreichen der Frist ein, so dass ich diese bei meiner Entscheidung nicht mehr berücksichtigen konnte. Gleichwohl habe ich meine Entscheidung einer erneuten Prüfung unter Berücksichtigung Ihrer Einlassung – soweit diese sachdienlich sind – unterzogen.

Diese Prüfung führt indes zu keiner abweichenden Entscheidung.

Soweit Sie sinngemäß anführen, die gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren seien noch nicht abgeschlossen und es lägen keine Abschlussentscheidungen vor, verfängt dies nicht und verstößt auch nicht gegen die im Strafrecht

geltende Unschuldsvermutung.

In der Sache handelt es sich vorliegend um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Dieser liegt eine Gefahrenprognose zugrunde, welche bei einer Gesamtbetrachtung anhand der dargelegten Tatsachen zu der Erwartung führt, dass Sie Ihrer Ordnungsfunktion als Versammlungsleiterin nicht im erforderlichen Maße nachkommen werden. Dabei müssen sich diese Tatsachen nicht bereits derart verdichtet haben, dass eine Verurteilung möglich ist. Wichtig für einen Versammlungsleiter ist es ebenfalls, nicht impulsiv zu reagieren und sich im Nachhinein zu entschuldigen. Vielmehr ist es notwendig, ruhig und deeskalierend zwischen Ordnungskräften und Versammlungsteilnehmern zu vermitteln. Der Vorfall am 07.02.2021 zeigte einmal mehr, dass sie dazu nicht in der Lage sind.

Ich bitte Sie im Übrigen – wie aufgefordert – mir einen geeigneten Versammlungsleiter oder eine Versammlungsleiterin zu benennen. Frist dazu ist der 11.02.2021 um 09.00 Uhr.

Nach § 7 Abs. 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 VersammlG muss jede öffentliche Versammlung einen Leiter haben.

Es ist aufgrund der bisherigen Versammlungen auch nicht zu erwarten, dass sich die Versammlung ohne Leiter oder Leiterin aus sich heraus so organisieren wird, dass Rechtsverstößen – insbesondere solche gegen die bestehenden Infektionsschutzvorschriften – entgegengewirkt wird. Ich weise Sie außerdem darauf hin, dass die Eingriffsschwelle bei Nichtbenennung einer Versammlungsleitung sinkt und im Falle von Verstößen auch mit einer Versammlungsauflösung gerechnet werden muss.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Stefan Müller
Regierungsinspektor

Polizeipräsidium Köln
ZA 12 Versammlungsrecht
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel. +49 221 229-3587, CN-Pol 07 341-3587
Fax +49 221 229-3572

stefan.mueller@polizei.nrw.de
ZA12Versammlungen.Koeln@polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw/

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