Aus der Geschichte lernen! Ist die Corona–Bevölkerungschutz-Gesetzgebung eine Rutschpartie in einen modernen Totalitarismus*?
Geschichtlich gebildete Beobachter der bundesdeutschen Corona-Politik meinen, dass es mittlerweile gewisse Ähnlichkeiten zwischen der Politik aus dem Jahr 1933 ( dem Jahr der Machtergreifung Hitlers) und der Merkel‘schen Notstands-Verordnungs - Politik von heute gibt! Ist der Vergleich verwegen oder unangemessen? Nein, denn die Demontage des bundesdeutschen Rechtssystems nimmt in den letzten Monaten immer drastischere Formen an! Auf allen gesellschaftlichen Ebenen werden in diesen Tagen Tabus gebrochen und gehen Standards verloren. Selbst sicher geglaubten Grundrechte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung werden heute, Corona-bedingt einfach aufgehoben!
Maßnahmen-kritische Demonstrationen werden heute reihenweise verboten oder verunmöglicht, gesetzeswidriges Verhalten der Polizei wird abgesegnet, Demonstranten werden von Ordnungskräften und Polizei umzingelt, belästigt und abgeschleppt, Richter, deren Urteile den Regierenden nicht passen, werden eingeschüchtert, Ärzte die ihren Patienten (Maskenbefreiungs-) Atteste ausstellen werden existenziell bedroht, abweichende Meinungen verunglimpft, eine Zensur findet immer häufiger statt, ganz besonders bei Youtube, ganze Info-Kanäle werden abgeschaltet, Wissenschaftler und Künstler, die sich kritisch zur Corona-Maßnahmen äußern werden verunglimpft, permanente Ausgangssperren, die es noch nicht einmal zu Zeiten des zweiten Weltkriegs gab werden angeordnet, SS und SA -artige Schlägertrupps, die sich gegen Meinungsabweichler richten werden angeheuert. Es werden Impfungen durchgeführt, deren Langzeitfolgen keiner kennt, es sollen selbst Kinder geimpft werden, die so gut wie nie an Corona erkranken, und es wurden von der Merkel-Regierung Grundrechts-Einschränkungen beschlossen, die es in Deutschland zuletzt im Jahr 1933 gab. Befinden wir uns nicht doch ein bisschen in einer Situation, wie sie seinerzeit am Ende der Weimarer Republik geherrscht hat?
Wie konnte es passieren, dass Adolf Hitler im Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt, danach die NS-Diktatur auf den Weg brachte, die Juden- und Kommunistenverfolgung begann und die Voraussetzung für den 2. Welt - Krieg schuf? Geschah dies durch freie Wahlen? Oder mit der Ausrufung von Notverordnungen? Oder mit Rechtsbrüchen durch die Hitler Regierung? Mit der Gleichschaltung der Medien? Mit Straßen-Terror ? Oder mit einem Ermächtigungsgesetz?
Gegen was richtete sich die 68er Studenten-Revolte in Deutschland? Etwa gegen die Möglichkeit der damaligen Bundesregierung Notstandverordnungen ausrufen zu können ?! Haben wir das alles schon vergessen? Könnte es nicht sein, dass die Einführung eines Notstands - Regimes, egal wie es begründet wird, ob mit einem schlimmen Virus, mit einem Aufstand oder dem Treiben böser Kommunisten, immer ein gewisses Alarm-Signal für eine bestehende Demokratie ist?
Festzustellen ist, dass es sich bei Anwendung des neuen „4. Bevölkerungsschutzgesetzes“ um den massivsten Angriff auf die Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland handelt! Auch, wenn dass in den staats-dienenden Massenmedien so nicht dargestellt wird. Ganz offiziell will die Merkel-Regierung mit der beschlossenen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (vom 23. April) das deutsche Gesundheitssystem (Krankenhäuser u.s.w.) nur vor einem Kollaps bewahren! Es soll kein Umerziehungs-Programm für die Bevölkerung sein! Die Politik möchte den (befürchteten) Kollaps des Gesundheitssystem verhindern, indem sie die Gesetztes-widrigen Corona-Schutz-Maßnahmen des letzten und des gegenwärtigen Jahres (Maskenpflicht, Abstand, Isolation der Menschen, Lockdown und Ausgangssperren) adelt und in den Stand eines Bundes-Gesetzes erhebt! (1.1) (1.2)
(hier eine sachliche Erklärung: Der Rechtswissenschaftler Prof. Murswik fasst zusammen... beginn nach 2 Std. und 4 Min.https://www.youtube.com/watch?v=z3MdBHKAyFU&t=20616s)
Mit dem verschärften Infektionsschutz-Gesetz hat der Bürger nun keine Möglichkeiten mehr, sich gegen die beschlossenen, fragwürdigen Corona - Schutzmaßnahmen zu widersetzen, (es sei denn, es gibt einen Aufstand). Sie sind jetzt „zur Abwehr von Gefahren“ zu Bundesgesetzen aufgewertet geworden! Es handelt sich also nicht mehr um kommunale Verordnungen, denen man in gewisser Weise noch verwaltungsrechtlich widersprechen konnte, nein, jetzt haben alle CoronaSchutz - Maßnahmen (= Verordnungen, die im übrigen vorher auch nicht mit dem Grundgesetz in Einklang standen) den Status eines Bundesgesetzes erhalten! Es handelt sich um eine Art Ermächtigungsgesetz, dass all die fragwürdigen rechtlichen Maßnahmen, die bisher im Zusammenhang mit Corona beschlossen, exekutiert und schwer kritisiert worden waren, auf Dauer gestellt werden! (2.1. Vosgerau, Notstandsgesetz, https://www.dropbox.com/s/0bynu04ftd5bwgz/Notstand%3BVosgerau1.pdf?dl=0 )
Die fragwürdigen CoronaSchutz-Maßnahmen der letzten Monate (Lockdown und anderes) wurden am 23. April 2021 mit dem „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, für (Grund) Gesetz-konform erklärt.
Die Corona-Maßnahmen-Politik der Bundesregierung, die von wissenschaftlicher, medizinischer, juristischer und politischer Seite immer stärker in die Kritik geraten war, muss mit diesem Gesetz nicht mehr nachweisen, dass es eine tödliche, bedrohliche Gefahr für die Bevölkerung überhaupt gibt! Sie muss nicht mehr nachweisen, dass die Bevölkerung an einen katastrophalen Gesundheits-Notstand von „nationaler Tragweite“ leidet! Die Pandemie kann durch verstärktes Testen von Gesunden, einfach automatisch, von selbst erzeugt und gesteuert werden und löst dann einen Verwaltungsautomatismus aus, der keinen Widerspruch mehr duldet! Das Gesetz macht mit einem Schlag die dringende Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen einfach unmöglich!
Inzidenz als alleiniges Kriterium für die Aufhebung des Grundgesetzes!
Und nun (seit Ende April 2021) soll gelten: Wenn künftig hohe Inzidenzwerte ( = berechnete Anzahl der „Neuerkrankungen“) festgestellt werden, die durch massive PCR - Testungen erreicht werden können, (nämlich über 100) dann, „bums“, springt automatisch die ….„Bundes-Notbremse“ an. Dann regiert ganz legal das neue (Gesundheits-) Notstandsregime von Frau Merkel von ganz oben, bis nach ganz unten, ohne die Mitsprache der einzelnen Bundesländer und der Beteiligung der Verwaltungsgerichte! (Siehe Fussnoten 3-9)
Eine solche automatische Notstandsregelung, die das deutsche Grundgesetz eigentlich gar nicht vorsieht, diente - historisch betrachtet - dazu, die Handlungsfähigkeit eines strauchelnden Staates im Falle von Katastrophen, Kriegen oder Aufständen zu sichern! Und nun soll die jetzt beschlossene Notstandsregelung die, angeblich ins schwanken geratene Handlungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens sichern helfen, die durch angeblich schrecklich überlastete Krankenhäuser schwer bedroht ist! (10)
Das Gesetz bedeutet, dass bei einem durchschnittlichen Inzidenzwert von 100 in ganz Deutschland alles niedergelegt, geschlossen und eingesperrt werden kann. Das bedeutet konkret, falls es in einer Gemeinde mit 1000 Einwohner zu einem einzigen Test- positiven Fall pro Woche kommt, dann hat man schon einen Inzidenzwert von 100! Gibt es zwei Menschen in dieser Gemeinde (mit 1000 Leuten) die ein Test-positives Ergebnis haben, dann gilt dieser Ort als „Hotspot“, weil wir dann (laut Gesetz) schon auf ein Inzidenzwert von 200 kommen! Dann sind alle erdenklichen Maßnahmen und auch die Ausgangssperren gerechtfertigt, auch wenn Niemand Symptome hat und keiner krank ist! So ordnet es das neue Bevölkerungsschutz-Gesetz an! ( Fußnoten: 11-13 )
Dass im Corona-Pandemie-Jahr 2020 zwanzig Krankenhäuser in Deutschland geschlossen worden sind und ca. 7000 Intensivstations-Betten abgeschafft worden waren, wollen wir an dieser Stelle noch nicht einmal in die Rechung bringen (14.1) (14.2) (14.3 Bild: Intensivbettenbetrug: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/9mcdarE5F9ko7bA )
Widerstand zwecklos?
Wenn nun der Bürger mit dem einen oder anderen Aspekt des „Bevölkerungsschutzgesetzes“ nicht einverstanden ist, z.B. mit den Ausgangssperren, dann kann der so „geschützte Bürger“ nun nicht mehr zum Amtsgericht oder zum Verwaltungsgericht gehen, um sich zu beschweren oder dagegen zu klagen, nein, dann muss er sofort eine sogenannte „Normenkontrollklage“ oder eine „Verfassungsbeschwerde“ vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anstrengen. Ergo: Die „Bundesnotbremse“ ist eine Art Gesundheits-Notstands-Gesetz ohne verfassungsrechtliche Grundlage! (siehe hier: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/vosgerau-bundeslockdown-gesundheitsauschuss/)
Ein solch abenteuerliches, rechts-politische Manöver hat es in der deutschen Geschichte schon einmal gegeben. Als es am Ende der 20iger Jahre (des 20. Jahrhunderts) zu einer (Welt-) Wirtschaftskrise auch in Deutschland kam, strebte der NSDAP-"Führer" Adolf Hitler in die deutsche Reichsregierung. Als er dort am 31. Januar 1933 angelangt war, wurde er vom Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt und führte prompt die bisherige Praxis der schwachen Vorgänger-Regierungen, nämlich mit Hilfe von Notverordnung zu regieren, einfach weiter!
Um die Staats- und Legitimitäts - Krise jener Jahre zu lösen, beschloss die damalige Reichsregierung unter Adolf Hitler, nur Tage nach der Machtergreifung am 4. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes“, wonach Zeitschriften, Zeitungen und Versammlungen ohne alle Rechtsmittel verboten werden konnten! (Auch Hitler wollte sein Volk nur schützen!)
Mit dieser „Notverordnung“ konnte Hitler bis zur anstehenden Reichstagswahl im Sommer 1933 Versammlungen und Zeitungen aus vermeintlichen „Sicherheitsgründen“ verbieten. (Fernsehgeräte, Radios oder dass Internet gab es damals noch nicht.) Im Mai 1933 wurden unter großem Getöse an vielen Universitäten im Land die sog. Bücherverbrennungen durchgeführt. Es folgte die „Säuberung der öffentlichen Büchereien“. Es verschwanden Büchern und Zeit-Schriften „verfemter“ Autoren aus Literatur, Kunst, der Geschichtswissenschaften, der Politik und Staatswissenschaften, der Religion, der Philosophie und der Psychologie.
Die Vielfalt der deutschen Presse-Erzeugnisse, die es in den „goldenen Zwanziger“ Jahren in Deutschland noch gab, verschwand bald nach der Machtergreifung Hitlers und erstarrte schon am Ende des Jahres 1933 in Einheitlichkeit. Am Ende des Jahres war in den deutschen Zeitungen kaum eine andere und erkennbare und prononzierte, politsche Meinung zu finden, als die des Staates bzw. der herrschenden Partei (NSDAP)
(15.1 siehe: „ Zur Phänomenologie der Presse im totalitären Regime. Zum Beispiel ‚Das Reich‘ Deutsche Wochenzeitung“ von Erika Martens, 1972, Köln, S.19)
Unliebsame, verfemte Autoren wurden vom Regime (Hitler) und den verbliebenen Zeitungen verächtlich gemacht und unterdrückt! Eine Diskussionskultur war nicht mehr möglich! Es wurde mittels Drohungen, Verunglimpfungen, Zensur und übler Nachrede eine Art anti-demokratisches, anti-marxistisches, anti-jüdisches Meinungsmonopol geschaffen!
Hitlers engster Vertrauter, ein Mann namens Joseph Goebbels, der ein begabter Rhetoriker und gleichzeitig „Reichsminister für Volksaufklärung (!) und Propaganda“ wurde, hatte in dem 1928 erschienen Medien-wissenschaftlichen Werk von Edward Bernays, mit dem Titel „Propaganda – Die Kunst der Public Relation“ gestöbert und war wie elektrisiert. Josef Goebbels, einer der einflussreichsten Politiker während der Zeit des Nationalsozialismus, war auf die Lösung der Frage gestoßen, mit welchen massen- psychologischen Tricks und Techniken eine gesellschaftliche Minderheit, die Herrschaft über die Mehrheit/ über die Massen herstellen könne. Die öffentliche Meinung zu steuern war eins der wichtigsten Anliegen der Nationalsozialisten in ihrer Regierungszeit.
Die Meinungen der Menschen werde durch die Medien gemacht, so die ersten massenpsychologischen Erkenntnis jener Zeit, die der Zensur zugrunde lag. Die „Herde der Bürger“ müsse durch die herrschenden Elite /Klasse mit Unterstützung von Experten regiert werden. (15.2 siehe auch: Walter Lippmann. Die öffentliche Meinung. Wie sie entsteht und manipuliert wird, New York 1922.)
Man muss sich heute, 88 Jahre später, von dem Irrglauben verabschieden, dass die heutigen Massenmedien der Informationsverbreitung und der Veröffentlichung von Sachverhalten dienen. Die Überzeugungs-Methoden der Bewußtseins-Industrie sind heute wesentlich perfider, als zur Zeit des Nationalsozialismus! Massenmedien dienen nicht den Menschen (-Massen) und sind nur vordergründig Massen-Kommunikations-Mittel! Die legalen Massenmedien dienen heute hauptsächlich der Steuerung und Manipulation von Meinungen und der Fabrikation von gesellschaftlichem Konsens! Wollten wir es anders haben, müsste Rederecht für Jeden heißen, gleiche technische Chancen für alle und nicht nur für die Besitzer der Medien! (16. Chomsky: Media Control, Wie die Medien uns täglich kontrollieren.)
Genau wie in der Zeit des Nationalsozialismus sind heute Menschen-Ansammlungen mit anderer Meinung als die, die der Staat hat und Versammlungen aller Art aus „Sicherheitsgründen“ mit schweren Auflagen belegt. (17) Siehe z.B. Demonstrations-Auflagen für die Corona-Maßnahmen kritische Demo am 24. April am Rudolfplatz in Köln: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/44WcoHQ9bf9iATn)
Und nicht nur das! Corona-Maßnahmen kritische Demonstrationen und Veranstaltungen werden durch sog. „Antifa“-Brüllaffen oft nicht nur gestört, sondern auch massiv bedroht, so dass Polizei sich zwischen den Fronten stellen muß, damit es nicht zu Übergriffen kommt. („Wir impfen euch alle!“ Schlachtruf der "Antifa" bei den Demos). Presse, Fernseh-, und Internet-Medien-Berichte sind im Hinblick auf Corona mittlerweile komplett gleichgeschaltet.Der sogenannte Tugend-Terror („political correctness“ genant ) nimmt überhand, die öffentliche Anprangerung von Menschen mit abweichenden Meinungen („cancel culture“ genannt) ist massiv im Vormarsch. Meinungen, die eine vom Hauptstrom abweichende Botschaften haben, werden schwer angegriffen, ohne dass die (wissenschaftliche...) Gegenseite Gehör findet. Eine im Land der Dichter und Denker im letzten Jahr noch vorhandene Diskussions-Kultur wird heute nicht mehr geduldet und sogar bekämpft. Die Gegenseite wird heute nicht mehr angehört! Sie wird in Grund und Boden gestampft. Demokratische Grund-Prinzipien werden so ausgehebelt.
Man kann sich zu Corona nicht mehr offen und öffentlich äußern, ohne sich den Vorwurf einzuhandeln, „rechtslastig“, „verantwortungslos“, „verschwörungstheoretisch“ oder „gefährlich“ zu sein! Corona-Maßnahmen-Kritiker sind mittlerweile so massiv von den Massenmedien und den Alt-Parteien verunglimpft, bekämpft und stigmatisiert worden, dass genau diese völlig legitime, gesellschaftliche Kritiker-Gruppe seit neuestem vom Verfassungsschutz beobachtet wird! In den sozialen Medien herrscht die sog. „Cancel Cultur“! Zensur und Auslöschen von Info-Kanälen haben Hochkonjunktur im demokratischen Deutschland im Jahr 2021 und betreffen nicht nur die Corona-Politik, sondern auch andere gesellschaftliche relevante Themen. (18)
Die Ausrufung des Ausnahmezustands/Notstands gab den Nationalsozialisten nach der Macht-Ergreifung im Januar 1933 die rechtliche Rückendeckung zur Ausschaltung ihrer politischen Gegner. Das waren damals die Gewerkschaften, die Linken und die Kommunisten. Heute unter dem Corona - Notstands-Regime sind es Menschen mit bestimmten Meinungen; die „Verantwortungslosen“, die „Sorglosen“, die „Corona-Leugner“, die „Masken-Verweigerer“, die „Querdenker“, die „Gefährder“, die „Impf-Kritiker“, die jetzt zu politisch, unerwünschten Gegnern der marktradikalen Altparteien-Koalition im deutschen Bundestag geworden sind!
Als nur drei Wochen nach Hitlers Machtergreifung im Feb. 1933 plötzlich das damalige Parlament, der Reichstag abbrannte, gaben die Nazis sofort – ohne Untersuchung der Sachlage - den Kommunisten die Schuld dafür und beschimpften diese wüst. Die Diffamierung der Kommunisten als Brandstifter des Parlaments bot den optimalen Vorwand, um durch die schon einen Tag später erlassene „Reichstagsbrandverordnung“ einen verschärften Ausnahmezustand/ Notstand auszurufen, um zentrale Grundrechte, die es in der Weimarer Republik auch schon gab, dauerhaft außer Kraft zu setzen. Mit dieser Notverordnung wurde erstmals ein Ausnahmezustand geschaffen, der sich über mehr als nur ein paar Tage erstreckte. Hitler brachte den zeitlich unbegrenzten permanenten Ausnahmezustand in die Welt, … den das Merkel-Regime in diesen Tagen wieder praktiziert.
Keiner der Gegner des Hitler-Regimes vermochte sich nun, im Frühjahr 1933 ungefährdet in der Öffentlichkeit zu bewegen! Die „SS“ (Schutz-Staffel) wurde 1925 von Hitler als persönliche „Leib- und Prügelgarde“ gegründet und tauchte nun überall dort auf, wo sich Gewerkschafter und Kommunisten versammelten. Sie wurden von der SA ( der "StumAbteilung"), einer paramilitärische Kampforganisation der NSDAP unterstützt und beide stürmten Versammlungen der politischen Gegner oder machten deren Kundgebungen unmöglich. Der Ausnahmezustand wurde ausgerufen, um die Bevölkerung und dem angeblich strauchelnden Staat vor den Machenschaften der bösen Kommunisten zu schützten! Die erste Maßnahme des neuen Reichstags, noch gewählt am 5. März 1933, bestand in der Verabschiedung des „Ermächtigungsgesetzes“, dass die Gesetzgebung allein an die Regierung Hitler‘s übertrug und den Reichstag (das Parlament) zu einem bloßen Zustimmungsorgan herabsetzte.
Durch die Verabschiedung des heutigen Merkel‘schen „Bevölkerungsschutzgesetzes“, bei der man massenmedial ein ominöses Virus für die vermeintliche Überlastung der Krankenhäuser verantwortlich macht, ist nicht nur der Föderalismus in Deutschland mal so eben abgeschafft worden, (also, die Länder können bei den aktuellen Maßnahmen der Merkel-Regierung nicht mehr mitsprechen), nein, Frau Merkel kann dadurch von oben bis nach unten, bis in die letzten gesellschaftlichen Winkel, bis in Deine Küche hinein und dass dauerhaft durchregieren. Alle Ver - und Ge-bote der letzten 13 Monate sind bis ins kleinste Detail in diesem Bundesgesetz aufgeführt.
( Siehe § 73, Bußgeldvorschriften: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html)
Es heißt im „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 28b, Verordnungsermächtigung“: Bundesweit sollen „einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen erlassen werden.“ „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen folgende Gebote und Verbote zu erlassen, sowie folgende Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestimmen:….“ Unter Punkt 11 (ganz unten im Gesetz!!) werden...
„die Grundrechte - „der körperlichen Unversehrtheit“, (von wegen Impfen)
- „der Freiheit der Person“, (von wegen Ausgangssperren!)
- „der Versammlungsfreiheit“, (von wegen Demonstrieren)
- „der Freizügigkeit und (von wegen des Maskentragens)
- „der Unverletzlichkeit der Wohnung“ (von wegen Treffen in den eigenen vier Wänden)
eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“ Hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html
Damit ist staatlicher Willkür, die nur an einem willkürlich festgelegtem Inzidenzwert hängt, Tür und Tor geöffnet! Mit diesem Gesetz hat die Regierung alle Möglichkeiten so zu regieren, wie sie es will, - ohne Rückbindung zu den Gerichten, ohne Rückbindung zu den Bundesländern und ohne die Bevölkerung zu berücksichtigen. Bei pflichtgetreuer Anwendung des neuen Gesundheits-Notstands-Gesetz kann es dazu kommen, dass Jemand, der sich nach Einbruch der Dunkelheit die Beine vertritt, für fünf Jahre ins Gefängnis kommen kann, weil er angeblich absichtlich eine Infektionserkrankung verbreitet! Es heißt im § 74 ( der Strafvorschriften) des Gesetzes: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren... wird bestraft, wer eine in § 73 (Bußgeldvorschriften) https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html...bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine... genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet.“ Hier unter § 74 des Gesetzes über die Strafvorschriften nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html
Es wäre nun auch möglich und legal, wenn sich z.B. mobile Impftrupps, wie es sie heute schon gibt, zu Dir in die Wohnung kämen, um Dich gegen Deinen Willen zu Impfen! All dass, ...damit sich keine weiteren Menschen mit „dem schlimmsten Virus aller Zeiten“ anstecken können!
Es spielt keine Rolle, dass es bisher NUR mickrige 0,32% der Bevölkerung waren, die von Corona irgendwie betroffen waren und sei es, dass sie krank, Test-positiv oder tot sind. (Siehe die Zahlen der Betroffenen für Deutschland...https://absolute-zahlen.com/) Der selbe Staats- und Medizin-Apparat, der es im letzten Jahr 2020 zuließ, dass trotz ausgerufener Pandemie zahlreiche Krankenhäuser (zwanzig!!) geschlossen wurden und medizinisches Personal in Kurzarbeit geschickt wurde, soll jetzt, dank des neuen „Bevölkerungsschutzgesetzes“ nicht mehr unter den Massen an Corona-Erkrankten, (die es zu keiner Zeit in den Krankenhäusern gab), an die Kapazitätsgrenzen kommen! (Siehe Hinweise in Fussnote 18.1/ 18.2)
Ist das der Sinn des neuen Gesetztes?
Gleichzeitig wurden alle Medikamente, die den tatsächlich Virus-Erkrankten (nicht den Symtomlosen, positiv-Getesteten) hätten helfen können, von den Behörden (WHO) in den Giftschrank geschlossen und für unbrauchbar für die Heilung von Viruserkrankungen erklärt! Das führt dazu, dass die tradierten Mittel zur Heilung von Virus-Erkrankungen heute nicht mehr zur Anwendung kommen können. (19, siehe Artikel von Hendrik Treugut: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/zaTn95LGnDwsYdn )
Und das führt wiederum dazu, dass gegen diese angeblich so ausufernde Seuche, eine Impfung propagiert werden kann, die völlig übereilt und überhastet auf den Markt geworfen worden ist und von der Niemand weiß, wie die Langzeiteffekte aussehen werden. Und nun wird geimpft, was das Zeug hergibt! Bisher haben in Hinblick auf die Corona-Impfungen alle staatlichen Aufsichtsbehörden versagt und ohne Not sog. „Impfstoffe“ „notfallmäßig“ zugelassen, die keinen Impfstoffe, sondern genetische Experimente sind, die keinen wissenschaftlichen Standards genügen und die bisher nicht auf Nebenwirkungen überprüft werden konnten.
(Siehe: Corona Ausschuss Sitzung 52 mit dem Titel „Zuckerbrot und Peitsche“ mit Berichte über die Covid 19 – Impfungen ab Min. 10:20: https://www.youtube.com/watch?v=gyWH5lth7EA)
(Siehe auch zur Impf-Problematik: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/GTG2JPJgM2DWfjN )
Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um medizinische-Experimente mit Menschen, die in Deutschland seit der Nazi-Zeit verboten sind. Im KZ Auschwitz hatte der Arzt und „Todesengel“ Josef Mengele Impfexperimente mit KZ – Häftlinge durchführen lassen. (Schlachtruf der angeblich antifaschistischen Antifa heute: „Wir impfen euch alle!“)
Derweil haben die lokalen Gerichte, die Verwaltungen und die Mediziner nun keine Ermessens-spielräume mehr, weil die bisherigen, eigentlich rechtswidrigen Maßnahmen und Verbote „zum Schutz der Bevölkerung“ jetzt zu einem Bundes-GESETZ geworden sind. ( siehe: § 73 (Bußgeldvorschriften) https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html )
Allerdings gelten „diese Vorschriften nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite… längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021.“ Das lässt hoffen!
Es gibt allerdings jede Menge Mutanten, die da noch um die Ecke kommen und die den Termin verpatzen können. Oder es wird einfach, wie gehabt weiter getestet und getestet und getestet!
Dadurch, dass der Vollzugs-Automatismus für die Aufhebung des Grundgesetzes an einen Inzidenzwert von 100 geknüpft ist, handelt es sich bei diesem Bundes-Gesetz um eine Art Gesundheits-Ermächtigungs-Gesetz! Die Regierung hat sich mit diesem Gesetz, ohne Belege für das Vorhandensein einer tatsächlich vorhandenen tödlichen Pandemie, selber ermächtigen, das Grundgesetze außer Kraft zu setzen! Das kommt in Anbetracht der medizinischen Fakten (keine Pandemie und keine Überlastung der Krankenhäuser in Deutschland) einem politischen Putsch gleich, den es in Deutschland zuletzt im Jahr 1933 gegeben hat!
Daher verwundert es nicht, dass es eine Flut von Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ gibt! Mittlerweile (Mitte Mai 2021) hat es über 200 solcher Verfassungsbeschwerden gegeben, die alle erst einmal abgelehnt worden sind. Auch der Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat im Namen einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Florian Post eine Verfassungsbeschwerde gegen das "Bevölkerungsschutzgesetz" eingelegt. Murswiek ist der Meinung: „...das neue Gesetz bringe eine zentrale Säule des rechtsstaatlichen Freiheitsschutzes zum Einsturz". Auf der Internetseite mit dem Titel „Tichys Einblick“ wird seine Beschwerde dokumentiert…Hier zu finden: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsbeschwerde-murswiek/
Jetzt müssen die Richter des obersten deutschen Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht über den Bestand des "Bevölkerungschutzgesetzes" entscheiden. Da trifft es sich gut, dass die Bundeskanzlerin schon im Jahre 2018 einen neuen Präsidenten für das Bundesverfassungsgerichts bestimmt hat, nämlich ausgerechnet einen Mann namens Stefan Harbarth. Harbarth hat als Rechtsanwalt jahrelang für „Black Rock“, dem größter Einzelaktionär an der Deutschen Börse und weltgrößter Vermögensverwalter einer international tätigen US-amerikanischen Investmentgesellschaft gearbeitet.(8) Der Konzern-Rechtsanwalt ist Spezialist für Auflösung von nationalen rechtlichen Standards. (8.1) Mehr dazu hier: „Kein Platz für Lobbyisten am Verfassungsgericht“: https://www.youtube.com/watch?v=FbXoC6kPgAo
So hat die Merkel – Regierung vor, ihre Grundgesetz-widrige Corona-Politik, die nur der Pharmazeutischen Industrie dient, von den Repräsentanten des höchsten deutschen Gerichts absegnen zu lassen. Auch in der Zeit des Nationalsozialismus wurden Zwangsmaßnahmen gegen die Bevölkerung oder Bevölkerungsteile (Juden, Marxisten, Andersenkende) zur Aufrechterhaltung der Macht in Gesetzesform gekleidet. Bereits im März 1933 wurde das "Gesetz zur Abwehr heimtückischer Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniform" erlassen, nach dem jeder, der "öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen" über die NSDAP, den Staat oder Hitler machte, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden konnte. (20)
Unter dem Stichwort „Viertes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ findest Du den genauen Wortlaut des „Gesetzes“ hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s0802.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0802.pdf%27%5D__1620293903379
Es grüßt euch beunruhigt
Ottmar Lattorf
P.S.
Info vom 23. Mai: „Bundesregierung will „Epidemische Notlage“ verlängern“
P.S.S.
In den nachfolgenden Fußnoten habe ich weiter Hinweise gestellt, die sich sowohl mit der Frage der Epidemie, der Belegung in den Krankenhäusern beschäftigen, als auch mit Einschätzungen zum neuen Bevölkerungsschutzgesetz befassen.
Fußnoten und Quellen:
* Totalitarismus bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Form von Herrschaft, die im Unterschied zu einer autoritärenDiktatur in alle sozialen Verhältnisse hineinzuwirken strebt, oft verbunden mit dem Anspruch, einen „neuen oder gesunden Menschen“ gemäß einer bestimmten Ideologie zu formen.
1.1) Hier ein Kommentar von Broder dazu: https://www.youtube.com/watch?v=gxB32EksAEw)
1.2) Hier ein Kommentar von Prof. Mursvik aus der Sitzung 51 des Untersuchungsausschuß dazu: https://www.youtube.com/watch?v=z3MdBHKAyFU&t=12682s
1.3) Von der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“, sind bisher, (über ein Jahr) NUR 0,32% der Gesamtbevölkerung von SARS – Cov2 betroffen gewesen, d.h. sie sind positiv getestet, haben eine leichte oder schwere Erkrankung oder sind bereits verstorben. 99,68% der Bevölkerung haben mit Corona, mit SARS-Cov-2 absolut nichts am Hut und sind davon nicht betroffen! (Hier sind die Zahlen nachzusehen: https://absolute-zahlen.com/) 1.) Von der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“, sind bisher, (über ein Jahr) NUR 0,32% der Gesamtbevölkerung von SARS – Cov2 betroffen gewesen, d.h. sie sind positiv getestet, haben eine leichte oder schwere Erkrankung oder sind bereits verstorben. 99,68% der Bevölkerung haben mit Corona, mit SARS-Cov-2 absolut nichts am Hut und sind davon nicht betroffen! (Hier sind die Zahlen nachzusehen: https://absolute-zahlen.com/)
2.1) „Das ist der Ausnahmezustand!“ Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bei einer Anhörung im Bundestag, aus: „Junge Freiheit“ vom 23. April 2021
zum Artikel
2.2) „Notstandsgesetz ohne Not! Das revidierte deutsche Infektionsschutzgesetz ist verfassungswidrig. Die Regierung kann die Entscheidungsgrundlagen manipulieren“, von Prof. Homburg: weltwoche.ch/ausgaben/2021-17/diese-woche/notstandsgesetz-ohne-not-die-weltwoche-ausgabe-17-2021.html
3.) Noch vor der Husch-Husch Diskussion im Bundesrat und der Unterschrift durch den Bundespräsidenten Steinmeier hat der Berliner Rechtsanwalt Claus Pinkerneil am frühen Donnerstagmorgen, den 22.April seinen Eilantrag gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nach Karlsruhe gefaxt. Doch eine schnelle Antwort auf seine Klage kam erst einmal nicht. Stattdessen gilt die sogenannte #Merkel Corona #Notbremse seit Freitag, dem 23. April 2021. Hier ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Claus Pinkerneil: https://www.youtube.com/watch?v=expz2CwTgWU
4.) Ach gut! Durchsicht über die „Neue Notstand-Normalität“:
https://www.youtube.com/watch?v=FaYyneVhSgs
5.) Es gibt eine Flut von Beschwerden gegen die Bundesnotbremse! Jetzt entscheiden die Richter des Bundesverfassungsgericht über die Corona-Ausgangssperre. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind Anfang Mai 2021, 202 Verfahren wegen der Bundesnotbremse eingereicht worden. Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbe-schränkungen…:
stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.flut-der-beschwerden-gegen-bundesnotbremse-jetzt-entscheiden-die-richter-ueber-die-corona-ausgangssperre.a7e807e4-4445-4e02-807c-450ccc47535d.html
6.) Notbremse und Ausgangssperren: Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident kritisiert Merkel scharf: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/verwaltungsgericht-duesseldorf-deutliche-kritik-an-merkel_aid-57704339
7.) Das Bundesverfassungsgericht muss aktuell entscheiden, ob die Corona-Notbremse verfassungswidrig ist. Indes beweist ein Vergleich verschiedener Inzidenzkurven, dass die in den Neuregelungen enthaltene Ausgangssperre überflüssig ist. Siehe:
https://www.news.de/panorama/855915190/ausgangssperre-ueberfluessig-laut-vergleich-von-inzidenzkurven-corona-zahlen-widersprechen-angela-merkel-und-oxford-studie/1/
8.) Werner Rügemer zu Black Rock: https://www.youtube.com/watch?v=1sMTEhO-Hp4
BlackRock & Co. - Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts - Dr. Werner Rügemer (attac) 2019 Allgemeinverständliche Notizen zu den neuen Finanzakteuren Neue Finanzakteure haben nach der Finanzkrise die bisherigen Großbanken abgelöst. Blackrock & Co sind nun die Eigentümer von Banken und Industriekonzernen. Hinzukommen Private-Equity-Fonds, Hedgefonds, Wagniskapital-Investoren und Investmentbanken. Mit Digital-Giganten wie Amazon, Facebook, Google, Microsoft, Apple und Uber haben die neuen Finanzakteure schon vor Donald Trumps »America First« die US-Dominanz in der EU verstärkt. Arbeits-, Wohn-, Ernährungs- und Lebensverhältnisse: Die neue Ökonomie dringt in die feinsten Poren des Alltagslebens von Milliarden Menschen ein. Die Kapitalisten des 21. Jahrhunderts verstecken ihre Eigentumsrechte in vier Dutzend Finanzoasen, fördern rechtspopulistische Politik, stützen sich auf eine zivile, transatlantische Privatarmee von Beratern und kooperieren in Silicon-Valley-Tradition mit Militär und Geheimdiensten. Rügemers Analyse schließt mit einem ausführlichen Systemvergleich des nach innen und außen noch aggressiver gewordenen »westlichen« Kapitalismus mit demjenigen Chinas, der auch bei seinen Investitionen in der EU und weltweit einer alternativen Logik folgt, Armut überwindet, erneuerbare Energien forciert und das Völkerrecht achtet. Portrait Werner Rügemer, Dr. phil., *1941, Publizist, Mitbegründer der Aktion gegen Arbeitsunrecht. Zahlreiche auch international beachtete Bücher. Zuletzt bei PapyRossa: »Bis diese Freiheit die Welt erleuchtet. Transatlantische Sittenbilder aus Politik und Wirtschaft, Geschichte und Kultur«. Quelle: https://www.thalia.de/shop/home/artik...
8.1) Hier ein Bericht über den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stefan Harbath, der als Rechtsanwalt für den ist eine international tätige US-amerikanische Investmentgesellschaft mit Sitz in New York City Black Rock dem weltgrößten Vermögensverwalter, unter anderem größter Einzelaktionär der Unternehmen an der Deutschen Börse, für die Konzerne an der Auflösung von nationalen, rechtlichen Standards gearbeitet hat. Er wurde von Merkel im Jahr 2018 zum Präsident des Bundesverfassungsgericht gemacht und trägt entscheidend mit dazu bei, wie die Klagen gegen das neue Bevölkerungschutzgesetz ausgehen: Hier - „Kein Platz für Lobbyisten am Verfassungsgericht“: https://www.youtube.com/watch?v=FbXoC6kPgAo
9.) Wie ist die Lage auf den Intensivstationen wirklich? Die fragwürdigen Zahlen des Intensivregisters. Hier ein Bericht:
https://www.youtube.com/watch?v=oqUtg6oPJBU&t=70s
10.) Hier über das Märchen von den überforderten Intensivstationen:
https://kenfm.de/das-maerchen-von-den-ueberforderten-intensivstationen-von-hermann-ploppa/
11.) Hier die Afd im Bundestag: 9000 Intensivbetten weniger: https://www.youtube.com/watch?v=mJwDnxPoSkI
12.) Und hier aus der Zeitung Merkur:“ 9.000 Intensivbetten weniger als noch 2020: Warum Betten immer häufiger „gesperrt“ werden, ist alarmierend!“
https://www.merkur.de/welt/corona-intensivbetten-9000-sperre-klinik-pflegepersonal-details-grund-alarmierung-rki-warnung-90317749.html
13.) Werner Patzelt, der Gründungsprofessor des Instituts für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dresden: Wir sollten auch mal über die Nebenschäden der „Bundesnotbremse“ reden“
https://www.theeuropean.de/werner-patzelt/benoetigen-wir-eigentlich-eine-bundesnotbremse/
14.1) Dirk Pohlmann: https://www.youtube.com/watch?v=oqUtg6oPJBU&t=70s
14.2) Ploppa: https://kenfm.de/das-maerchen-von-den-ueberforderten-intensivstationen-von-hermann-ploppa/
14.3) Intensivbetten-Betrug: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/9mcdarE5F9ko7bA
15.) aus Buch:„Zur Phänomenologie der Presse totalitären Regime. Zum Beispiel ‚Das Reich‘ Deutsche Wochenzeitung“ von Erika Martens, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1972
16.) Noam Chomsky, Media Control – Wie die Medien uns in unserem täglichen Leben manipulieren. EuropaVerlag, Hamburg 2003
17.) Siehe z.B. Demonstrations-Auflagen für die Corona-Maßnahmen kritische Demonstration am 24. April am Rudolfplatz in Köln: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/44WcoHQ9bf9iATn )
18.) Hier ein Kommentar dazu: https://corona-blog.net/2021/05/01/neues-infektionsschutzgesetz-5-jahre-gefaengnis-drohen-wenn-man-sich-nach-einbruch-der-dunkelheit-draussen-die-beine-vertritt/)
18.1) Hierzu siehe: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums über die angeblichen Überlastungen in den Krankenhäusern: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html und hier:
18.2) die Sendung plus-minus mit einem Bericht über das Krankenhaussterben in Deutschland
19.) Hendrik Treugut. „…. Davon betroffen sind Medikamente oder Stoffe, deren Wirkung gegen Viren durch Studien abgesichert sind! Wie z.B die Kombination von Hydrochloroquin und dem Antibiotikum Zitromax und Zink. Oder man hätte auf Nitazoxamid und Ivermectin hinweisen können, oder auf dem Antikörper -Cocktail von Regeneron und anders….“ Hier mehr: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/zaTn95LGnDwsYdn )
20.) Hier zu Justiz im 3. Reich: https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/weisse-rose/61055/justiz-im-dritten-reich
21.) Und zum Schluss ein sehr, sehr guter Film zum Thema Corona mit dem Titel: „Corona – auf der Suche nach der Wahrheit! Exklusiv für den österreichischen Sender „ServusTV“ (Besitzer des privaten Fernseh-Kanals ist der Besitzer von Red Bull!) macht sich der Linzer Virologe Professor Martin Haditsch auf eine Reise um den Globus. Sein Ziel: führende Wissenschaftler, wie den Nobelpreisträger Michael Levitt zu treffen und aus erster Hand Antworten auf die drängenden Fragen zum Ausbruch und der Bekämpfung des Coronavirus zu bekommen. Das Ergebnis: exklusive Interviews, unbequeme Antworten, mit neuen Perspektiven auf die Pandemie und aktuelle Maßnahmen im Kampf gegen Corona.
Höchst interessant: https://www.servustv.com/videos/aa-27juub3a91w11/